Covid-Regeln vergessen? Ganz so normal ist der Alltag dann doch nicht

gbi

13.8.2021

Schutzmasken sind im öffentlichen Verkehr weiterhin Pflicht. Aber was gilt sonst schon wieder?
Schutzmasken sind im öffentlichen Verkehr weiterhin Pflicht. Aber was gilt sonst schon wieder?
KEYSTONE/Ti-Press

Maskenpflicht im ÖV, Zertifikatspflicht für Grossanlässe – sonst gebe es ja fast keine Covid-Massnahmen mehr, meinte Bundesrat Alain Berset. Doch, da gibt es schon noch einiges mehr. Eine kleine Auffrischung.

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Die Pandemie trete in eine neue Phase, erklärte Alain Berset am Mittwoch zu den ersten Bundesratsbeschlüssen nach der Sommerpause: Die Schweiz geht in die Normalisierungsphase über. Nur: Im Alltag der Bevölkerung ändert sich dadurch vorerst nichts. Die geltenden Covid-Massnahmen bleiben bis auf Weiteres in Kraft, da die epidemiologische Lage zu unsicher sei. Lockerungen sollen frühestens per 1. September erfolgen.

Findet der Übergang Richtung Normalisierung also einzig auf dem Papier statt? Es würden ohnehin nur noch «wenige Massnahmen» gelten, sagte der Gesundheitsminister vor den Bundeshausmedien. Auch im Gespräch mit SRF wiederholte Berset im Anschluss: «Jetzt bleiben zwar noch einige Massnahmen, aber nur wenige.»

Und weiter: «Abgesehen von Maskenpflicht in ÖV und Innenräumen und Covid-Zertifikat bei Grossveranstaltungen sind fast sämtliche Massnahmen weg.»



«Fast sämtliche», aber eben nicht alle. An der Medienkonferenz räumte Berset auf Nachfrage einer Journalistin sogar ein, dass zumindest eine der geltenden Regeln fast in Vergessenheit geraten sei: Im privaten Rahmen dürfen sich in Innenräumen nach wie vor nur 30 Personen treffen. «Wenn ich eine Massnahme erwähnen würde, die wir fast alle total vergessen haben, dann diese», so Berset.

Weil es offenbar nicht schaden kann: Hier nochmals eine kurze Erinnerung, was nebst Maskenpflicht in ÖV und Läden sowie der Covid-Zertifikatspflicht für Grossveranstaltungen ebenfalls noch zum Pandemiealltag gehört.

Private Treffen

Was Berset fast vergessen hätte: Bei Treffen im Freundes- und Familienkreis ist die Anzahl Teilnehmer*innen beschränkt: auf 30 Personen in Innenräumen, auf 50 Personen im Freien. Kinder werden hierbei mitgezählt. Falls solche Treffen aber nicht in den heimischen vier Wänden stattfinden, sondern in öffentlich zugänglichen Einrichtungen – wie etwa Restaurants – kann die Anzahl Teilnehmer*innen auch höher liegen.

Beizen

Auch beim Restaurantbesuch ist noch kein Normalbetrieb angesagt. In Innenräumen gilt eine Sitzpflicht beim Konsumieren, ausserdem darf die Schutzmaske nur am Tisch abgenommen werden. Wer auf die Toilette muss, muss auch die Maske wieder anziehen. Ausserdem muss der Abstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen eingehalten oder eine Schutzvorrichtung dazwischen angebracht werden.

Und das Angeben der Kontaktdaten bleibt Pflicht, nicht einfach eine nette Option: Eine Person pro Gästegruppe muss sich eintragen.

Veranstaltungen

Bei Grossanlässen mit über 1000 Besucher*innen ist das Covid-Zertifikat Pflicht. Bei kleineren Anlässen entscheidet der Veranstalter für oder gegen eine Zertifikatspflicht. 

Für Events ohne Covid-Zertifikatspflicht gelten Restriktionen: Wenn Sitzpflicht herrscht, dürfen maximal 1000 Personen daran teilnehmen. Ohne Sitzpflicht sind es maximal 250 Personen in Innenräumen und maximal 500 Personen im Freien.

Arbeit

Die Homeoffice-Empfehlung bleibt weiterhin in Kraft. Konkret heisst es beim Bundesamt für Gesundheit (BAG): «Homeoffice ist in allen Bereichen, in denen es ohne unverhältnismässigen Aufwand möglich ist, zu Hause zu arbeiten, empfohlen.» Eine Maske tragen müssen Angestellte, die in öffentlich zugänglichen Innenbereichen tätig sind, etwa in Restaurants oder im Lebensmittelladen. Sonst entscheidet der Arbeitgeber, wobei ein Schutzkonzept gilt.

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Wann diese Corona-Regeln gelockert werden können, ist noch offen. Aber sicher nicht vor dem 1. September, wenn der Bundesrat das nächste Mal eine Lagebeurteilung vornehmen will. Das Hauptkriterium sei dabei aber, eine Überlastung der Spitäler zu vermeiden. Mit der Rücksicht auf Ungeimpfte dagegen sei es vorbei: Wer sich nicht impfen lasse, müsse mit den Konsequenzen leben, so der Tenor. Der Bund will nur noch dann eingreifen, wenn dem Gesundheitssystem ein Kollaps droht.

Das einzig Handfeste, das der Bundesrat den Kantonen am Mittwoch vorgeschlagen hat: Per 1. Oktober sollen Personen ohne Symptome für Corona-Schnelltests, die es zum Beispiel für einen Besuch eines Fussballmatches oder eines Konzerts braucht, selber bezahlen müssen. Und auch die Abgabe von monatlich fünf Selbsttests für zu Hause soll dann für Ungeimpfte kostenpflichtig werden.

Jaja, ganz so wenige Regeln sind es nicht. 
Jaja, ganz so wenige Regeln sind es nicht. 
Grafik: BAG