770 Millionen Finanzkommission stimmt Corona-Krediten zu

SDA/gbi

26.8.2020

Abstrich: Der grösste Teil der Nachtragskredite soll für Corona-Tests aufgewendet werden.
Abstrich: Der grösste Teil der Nachtragskredite soll für Corona-Tests aufgewendet werden.
Symbolbild: Keystone

13 Corona-Nachtragskredite im Umfang von 770 Millionen Franken hat der Bundesrat beantragt – und stösst bei der Finanzkommission des Ständerats auf offene Ohren. Auch die Finanzhilfe für den ÖV unterstützt sie.

Die vom Bundesrat beantragten Nachtragskredite betreffen insbesondere die Kosten für Corona-Tests (288,5 Millionen Franken), eine zusätzliche Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (221,3 Millionen) und die Rekapitalisierung von Skyguide (150 Millionen). Ein grösserer Teil des Nachtragskredits wird als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt (476 Millionen). Knapp die Hälfte der Nachträge werden in bereits bewilligten Krediten kompensiert.

Die Kredite führten in der Finanzkommission des Ständerats (FK) zu keinen grossen Diskussionen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Kommission stimmte beiden Bundesbeschlüssen einstimmig zu.

Ein Herz für den Sport

Beim Covid-19-Gesetz, das ein Teil der dringlichen Corona-Verordnungen ins ordentliche Recht überführen will, hat die Finanzkommission ebenfalls kaum Vorbehalte. Zu einer längeren Diskussion führte gemäss der Mitteilung einzig ein Antrag, im Sportbereich eine ähnliche Unterstützung vorzusehen wie im Kulturbereich.



Beide Bereiche seien für die Gesellschaft wichtig. Auch der Amateursportbereich verdiene eine ähnliche Unterstützung wie der Kulturbereich. Weil die Kulturkommission des Ständerats das Anliegen aber bereits aufgenommen hat, verzichtete die Finanzkommission auf einen Antrag, wie es in der Mitteilung heisst.

Hilfe für Ortsverkehr

Schliesslich stimmt die Finanzkommission auch dem Dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs zu. Sie sei sich der Bedeutung des öffentlichen Verkehrs bewusst und befürwortet dessen finanzielle Unterstützung in den schwierigen Zeiten.

Mit fünf zu vier Stimmen bei zwei Enthaltungen beantragt die Finanzkommission aber, dass der Bund für die Jahre 2020 und 2021 Abgeltungen in Höhe eines Drittels der Covid-19-bedingten finanziellen Verluste an den Ortsverkehr ausrichtet, und zwar paritätisch mit den Kantonen und Gemeinden. In der Botschaft des Bundesrats ist die Unterstützung des Ortsverkehrs nicht erwähnt.

Alle Geschäfte werden aufgrund ihrer Dringlichkeit in der Herbstsession 2020 von beiden Räten behandelt.

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