Corona-LockerungenFitnessstudio verbietet das Maskentragen
Von Uz Rieger und Alex Rudolf
18.2.2022
Wer in einem Studio der Fitnesskette Old School Gym 24 trainieren möchte, darf keine Maske tragen. Die Begründung: Die Kundschaft könne mit Maske nicht identifiziert werden. Ist das Verbot rechtens?
Von Uz Rieger und Alex Rudolf
18.02.2022, 18:02
18.02.2022, 18:10
Uz Rieger und Alex Rudolf
Für Fabio Villani war der Entscheid des Bundesrates eine grosse Erleichterung. Denn durch die Maskentragepflicht habe er über die letzten zwei Jahre wohl mehrere Hunderttausend Franken verloren, wie der Fitnessstudio-Betreiber gegenüber blue News sagt.
Sein Old School Gym 24 mit zehn Filialen in der ganzen Schweiz funktioniert ohne Personal. Die Trainierenden loggen sich mit einem Badge ein und können loslegen. «Weil alle Masken tragen mussten, konnten wir anhand der Überwachungskamerabilder nicht mehr feststellen, ob es sich auch wirklich um einen Kunden handelt oder nicht», sagt Villani.
Monatlich habe man zwischen 20 und 30 Betrugsfälle festgestellt. «Jemand schloss ein Abo ab und lieh sein Badge anschliessend dem Kollegen, der Schwester, der Mutter. Für uns geht das ins Geld», sagt er. Es sei, wie wenn jemand in den Coop geht und stiehlt.
«Unsere Gyms legen den Fokus auf Gewichtheben als Leistungssport. Wer körperlich angeschlagen ist, ist bei uns ohnehin am falschen Ort.»
Fabio Villani
Fitnessstudio-Betreiber
Damit ist nun Schluss. Seit der Bundesrat diese Woche die Maskentragepflicht aufgehoben hat, verbietet Villani «Verhüllung» jeglicher Art.
Auf Instagram veröffentlichte Old School Gym 24 das Maskenverbot. Auch wird der Entscheid begründet. Bei Verstoss gegen das Verbot droht eine Auflösung der Mitgliedschaft ohne Rückerstattung.
Ist das Verbot gerechtfertigt?
Was ist mit den Menschen, die sich mit Maske sicherer fühlen, weil sie sich nicht impfen lassen konnten oder ein schwaches Immunsystem haben? «Unsere Gyms legen den Fokus auf Gewichtheben als Leistungssport. Wer körperlich angeschlagen ist, ist bei uns ohnehin am falschen Ort», sagt Fabio Villani.
Obwohl der Fitnessbetreiber auf das Verhüllungsverbot bezieht, ist die rechtliche Lage nicht eindeutig. Thomas Geiser, Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen, erklärt auf Anfrage, er glaube nicht, dass der Vertrag zwischen dem Fitnessstudio und dem Kunden eine entsprechende Regelung vorsehen würde, die ein Verbot der Maske rechtfertigen würde.
Auch dürfte das Fitnessstudio nicht als «öffentlicher Raum» nach «Art. 10a Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts» gelten, so der Jurist. Dass die Personen wegen der Maske nicht via Kamera identifiziert werden könnten, sei als Begründung wohl absurd.
Man schaffe Probleme, wo es keine gebe
Womöglich seien die Verträge aber so ausgelegt, dass sie auch ohne Grund gekündigt werden können, so Geiser. «Das Tragen der Maske ist meiner Meinung nach aber kein Grund für eine ausserordentliche Kündigung», sagt der Jurist. So schaffe man Probleme, wo es eigentlich keine gibt.
Das Bundesamt für Gesundheit hält die Massnahme für denkbar: «Im Rahmen der Privatautonomie erscheint es möglich, dass das Fitnessstudio das Tragen einer Schutzmaske verbietet», sagt Sprecher Daniel Dauwalder. Zu allfälligen privatrechtlichen Folgen könne man aber keine Stellung nehmen.
«Jede Person soll im Rahmen der Selbstverantwortung für sich selbst entscheiden können, ob sie an Orten, an denen neu keine Maske mehr getragen werden muss, weiterhin eine Maske tragen möchte», sagt Dauwalder.
Wie reagieren die Abonnenten des Fitnessstudios? «Super. Wir erhielten auf unseren Instagram-Post rund 400 positive Rückmeldungen», sagt Villani.