Polizei schreitet ein Fitnesscenter-Betreiber mogeln bei der Zertifikatspflicht

uri

16.9.2021

Einige Fitnesscenter haben eine eigene Lesart zu einer Ausnahmeregelung des BAG. (Symbolbild) 
Einige Fitnesscenter haben eine eigene Lesart zu einer Ausnahmeregelung des BAG. (Symbolbild) 
Bild: Keystone

Eine Ausnahmeregelung zur Zertifikatspflicht legen einige Fitnesscenter recht eigenwillig aus. Das BAG warnt die Kantone vor der Praxis und mahnt Kontrollen an. Diese können für Fitnesscenter-Betreiber teuer werden.  

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Seit vergangenem Montag fallen auch Fitnesscenter unter die erweiterte Zertifikatspflicht. Bereits vor der Massnahme hatten sich Interessenverbände der Branche heftig gegen die Ausweitung gewehrt, da sie Einbussen fürchten. Nun legen einzelne Fitnesscenter eine Regelung des Bundesamts für Gesundheit im eigenen Sinn aus, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Eine Ausnahme von der Zertifikatspflicht in Innenräumen ist laut dem BAG nämlich gegeben bei «Veranstaltungen mit maximal 30 Personen eines Vereins oder einer anderen beständigen Gruppe, deren Mitglieder dem Organisator bekannt sind.» Der Sonderfall sei also für Gruppen gedacht, die «regelmässig zusammen trainieren», etwa eine feste Yoga-Gruppe, die sich immer am selben Tag treffe, so die Zeitung.

Die Interpretation einer «beständigen Gruppe»

Einige Fitnesscenter würden die Regelung nun allerdings so lesen, dass die Zertifikatspflicht nicht gegeben sei, wenn in ihren Räumlichkeiten weniger als 30 Personen trainieren würden. Die Idee zu dieser Interpretation sei allerdings nicht auf dem Mist der Betreiber selbst gewachsen, sondern beim Schweizerischen Fitness- und Gesundheitsverband (SFGV), dem 420 Fitnesscenter angehören.

Dieser schreibe in seinem Schutzkonzept, dass «kein Zertifikat vorgelegt werden» müsse, «wenn maximal 30 Personen im Center seien» und diese «beständige Gruppe aus Kunden des Centers bestehe und nur diesen Kunden Zugang gewährt werde», so der «Tages-Anzeiger»

Das BAG habe die Kantone in einem Brief bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Lesart des SFGV nicht korrekt sei, denn die «Beständigkeit einer Gruppe» sei so nicht gegeben, weiss der «Tages-Anzeiger», dem das Schreiben vorlag. Das Fitnesstraining einzelner Personen in einem Center sei mit den gemeinten Gruppentrainings nicht zu vergleichen.

Polizei büsst Teilnehmer eines Kurses in Winterthur-Seen

Das BAG bitte die Kantone, die entsprechenden Hinweise bei den Kontrollen zu berücksichtigen und Massnahmen im Falle von Verstössen zu ergreifen. Gründlich zur Kenntnis genommen wurde die BAG-Empfehlung offenbar von der Kantonspolizei Zürich. Bei einem Fitnesscenter in Winterthur-Seen seien nämlich vier Beamte bei einem laufenden Bauch-Beine-Po-Kurs aufgetaucht und hätten die Zertifikate kontrolliert, berichtet der «Blick».

Nachdem festgestellt worden sei, dass nicht alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über ein Zertifikat verfügten, hätten die Beamten den Kurs abgebrochen. Eine Mitarbeiterin und eine Teilnehmerin seien mit jeweils 100 Franken gebüsst worden, dem Fitnesscenter eine Busse von bis zu 10'000 Franken angedroht worden.

Der Betreiber des Fitnesscenters und die Behörden streiten sich nun darum, ob das Bauch-Beine-Po-Training im Sinne des BAG als «beständige Gruppe» gelten kann. Der Unternehmer erklärte, der Kurs unterscheide sich nicht vom regelmässigen Training eines örtlichen Fussballvereins, denn auch seine Kunden könnten sich seit dieser Woche nicht beliebig in Kurse einschreiben, sondern befänden sich seither in fixen Gruppen.

Dieser Argumentation steht womöglich aber entgegen, dass offenbar selbst den Kurs-Teilnehmer*innen nicht bewusst war, dass sie inzwischen in einer festen Gruppe trainierten, wie der «Blick» schreibt.