Weitere Lockerungen Das soll ab Ende Mai in Büro, Restaurant und Verein gelten

Von Lukas Meyer und Gil Bieler

12.5.2021

Restaurants sollen ihre Innenräume wieder öffnen dürfen – so wie früher wird es aber noch nicht.
Restaurants sollen ihre Innenräume wieder öffnen dürfen – so wie früher wird es aber noch nicht.
Bild: KEYSTONE

Wie ist das jetzt genau im Restaurant und wer darf wieder ins Büro? Der Bundesrat hat heute weitere Lockerungen vorgeschlagen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu in der Übersicht.

Von Lukas Meyer und Gil Bieler

12.5.2021

Der Bundesrat sieht gute Chancen, dass sich die Situation in den Spitälern in den nächsten Wochen weiter entspannt. Deshalb hat er am Mittwoch die Konsultation zum vierten Öffnungsschritt gestartet, der verschiedene Lockerungen beinhaltet. Die wichtigsten Fragen dazu auf einen Blick.

Gehen die Restaurants jetzt wieder auf?

Ja, Gastrobetriebe sollen ab dem 31. Mai – mit Schutzkonzept – auch wieder in Innenräumen öffnen dürfen. Diesen Öffnungsschritt erachtet der Bundesrat jedoch als den heikelsten, weil sich viele Personen aus unterschiedlichen Haushalten ohne Maske drinnen treffen. Die Wiederöffnung Ende Mai könne deshalb nur bei sinkenden oder stabilen Fallzahlen erfolgen.

Ist dann alles wieder wie früher in der Beiz?

Nein. Es muss ein Mindestabstand oder – wo nicht möglich – eine Abschrankung vorhanden sein, erlaubt sind maximal vier Personen pro Tisch. Es gilt Sitzpflicht. Alle Gäste müssen ihre Kontaktdaten angeben, am Tisch muss man eine Maske tragen, wenn nicht konsumiert wird.

Und auf den Terrassen?

Dort soll die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben werden.

Wie viele Leute dürfen jetzt ins Kino oder an den Fussball-Match?

Die Personen-Limite für Publikumsveranstaltungen wird erhöht. In Innenräumen sollen neu 100 statt wie bisher 50 Personen teilnehmen dürfen, im Freien 300 statt 100 Personen. Ausserdem darf neu die Hälfte der Kapazität ausgenutzt werden, bisher ist es nur ein Drittel.

Muss man in der Badi weiterhin eine Maske tragen?

Badis sollen die Möglichkeit haben, für gewisse Aussenbereiche wie zum Beispiel Liegewiesen Ausnahmen von der Maskenpflicht vorzusehen.



Sind wieder Demonstrationen mit 300 Teilnehmer*innen möglich?

Ja, auch für «Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung» sind die neuen Obergrenzen vorgesehen. Dasselbe gilt übrigens auch für religiöse Veranstaltungen.

Wie sieht es im Verein aus?

An Museumsführungen oder Vereinsanlässen sollen neu bis zu 30 Leute teilnehmen dürfen – heute sind es 15 Personen.

Kann ich auch wieder in den Club tanzen gehen?

Nicht per Ende Mai. Tanzveranstaltungen bleiben verboten.

Darf ich wieder mehr Leute zu mir nach Hause einladen?

Nein, bei Privattreffen wird nicht gelockert: In Innenräumen dürfen sich maximal zehn Personen treffen, im Freien maximal 15 Personen. Der Bundesrat begründet das mit dem höheren Ansteckungsrisiko im privaten Rahmen.

Was gilt bei Hochzeiten und Beerdigungen?

Bei Hochzeiten und Beerdigungen sind bis zu 30 Personen erlaubt, egal ob drinnen oder draussen.

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Was ist mit der Homeoffice-Pflicht?

Die Homeoffice-Pflicht soll in eine Empfehlung umgewandelt werden. Allerdings gilt das nur für Betriebe, die regelmässig testen – das heisst einmal die Woche. Der Bund übernimmt die Kosten für das Testen und für das Pooling der Proben. Das BAG arbeitet an einer Lösung für kleine Unternehmen, die kein eigenes Pooling machen können.

Die Homeoffice-Regeln sollen ohne Vorgaben gelockert werden, sobald alle Personen geimpft sind, die das möchten. Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.

Was gilt für den Unterricht an Hochschulen?

An Hochschulen soll die Beschränkung auf maximal fünfzig Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben werden, die Kapazitäten dürfen statt zu einem Drittel zur Hälfte genutzt werden. Voraussetzung ist ein Testkonzept im Rahmen der kantonalen Teststrategie und eine Genehmigung des Kantons.

Müssen Geimpfte immer noch in Quarantäne?

Die Quarantäneregeln sollen gelockert werden. Neben Genesenen sollen auch Geimpfte sowohl von der Kontakt- als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden. Zudem gilt die Reisequarantäne für Kinder unter 16 Jahren nicht mehr. Der Bund rät im Hinblick auf die Sommerferien jedoch davon ab, in Staaten oder Gebiete mit neuartigen Virusmutationen zu reisen. 

Wie lange müssen wir darauf warten?

Am 26. Mai will der Bundesrat definitiv entscheiden – ab Montag, 31. Mai, würden die neuen Regeln gelten.

Sind weitere Öffnungsschritte geplant?

Am 26. Mai will der Bundesrat auch über Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen entscheiden, dazu werden derzeit die Ergebnisse der Konsultation ausgewertet. Den nächsten Öffnungsschritt will der Bundesrat am 11. Juni vorstellen und am 18. Juni darüber entscheiden.