Einwände halfen nichtsFrau verwehrt Polizei Vortritt – Fahrausweis weg
dmu
29.7.2024
Kurz bevor die Polizei überholen konnte, wechselte eine Frau auf die linke Autobahnspur. Dafür ist sie nun von der Staatsanwaltschaft Schwyz verurteilt worden.
dmu
29.07.2024, 12:10
29.07.2024, 13:10
Dominik Müller
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Eine 38-jährige Frau ist per Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Schwyz zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Sie wird beschuldigt, einem Polizeiauto, das mit Blaulicht unterwegs war, den Vortritt verwehrt zu haben.
Weil sie der Kantonspolizei Zürich den Vortritt verwehrte, hat eine Frau Post von der Schwyzer Staatsanwaltschaft erhalten. Sie musste ihren Fahrausweis abgeben, wie «20 Minuten» berichtet.
Demnach war die 38-Jährige am 21. Oktober um 0.30 Uhr mit ihrem Ehemann auf der A3 unterwegs, als sie für ein Überholmanöver auf die linke Fahrspur wechselte. Kurz darauf habe sie von weit hinten ein Blitzen erkannt. «Als ich sah, dass es die Polizei mit Blaulicht war, wechselte ich sofort wieder den Fahrstreifen und liess die Einsatzkräfte durch», wird sie von «20 Minuten» zitiert.
Besagtes Polizeiauto gehörte zur Kantonspolizei Zürich und war gemäss Strafbefehl auf einem «dringlichen Einsatz». Die Beschuldigte gab an, sie habe später gesehen, die Patrouille sei wegen eines Tiers auf dem Pannenstreifen ausgerückt.
Einige Tage nach dem Vorfall wurde die Frau telefonisch dazu aufgefordert, zuzugeben, der Polizei den Vortritt verweigert zu haben. Es folgte die Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft in Wollerau SZ. Dort habe man ihr Videoaufnahmen gezeigt.
«Wollte keine hohen Gerichtskosten bezahlen»
Ihre Einwände halfen nichts: Per Post erhielt sie einen Strafbefehl mit einer Busse von 400 Franken und 280 Franken Verfahrenskosten. Obwohl sie sofort Einspruch erhoben habe, habe sie schnell gemerkt, «dass ich keine Chance hatte».
Auch ein konsultierter Anwalt habe das Verdikt «total übertrieben» bewertet. Trotzdem habe sie darauf verzichtet, auf ihre abgewiesene Einsprache zu reagieren: «Ich wollte nicht noch hohe Gerichtskosten bezahlen, nur um dann wieder abzublitzen.»
Die Staatsanwaltschaft Schwyz hat die 38-Jährige nun wegen der Verletzung durch Nichtgewähren des Vortritts gegenüber der Feuerwehr, Sanität und Polizei und der Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügende oder mangelnde Rücksichtnahmen auf nachfolgende Fahrzeuge beim Fahrstreifenwechsel verurteilt.
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