Kantonale Abstimmung FR Freiburger Regierung will armutsgefährdete Familien entlasten

lp, sda

28.8.2024 - 15:32

Staatsrat Philippe Demierre befürwortet das Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG), das am 22. September dem Freiburger Stimmvolk vorgelegt wird. (Archivbild)
Staatsrat Philippe Demierre befürwortet das Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG), das am 22. September dem Freiburger Stimmvolk vorgelegt wird. (Archivbild)
Keystone

Der Freiburger Bevölkerung entscheidet am 22. September über das Gesetz über die Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG). Für die Kantonsregierung handelt es sich dabei um eine «wichtige Massnahme zur Armutsbekämpfung», wie er am Mittwoch mitteilte.

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Das FamELG bietet Familien mit mindestens einem Kind unter zwölf Jahren eine vorübergehende Unterstützung in Form von finanzieller Hilfe und sozialer Betreuung. Die Ergänzungsleistungen sollen es den Betroffenen ermöglichen, eine Inanspruchnahme der Sozialhilfe zu verhindern oder aus ihr auszusteigen.

Der Staat Freiburg schätzt, dass rund 1500 Familien von den Leistungen profitieren könnten. Die Kosten für den Kanton belaufen sich laut der Mitteilung auf jährlich 15 Millionen Franken, zudem würden die Gemeinden Sozialhilfekosten in der Höhe von 4,4 Millionen Franken einsparen.

«Menschenwürdige Lebensbedingungen»

Das Gesetz zielt gemäss dem Regierungsrat darauf ab, Kindern «menschenwürdige Lebensbedingungen» zu garantieren. Im Kanton Freiburg gelten 25'000 Personen als armutsgefährdet, bei einer Bevölkerung von über 330'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. In betroffenen Haushalten würden Kinder zudem ein stets noch höheres Armutsrisiko darstellen.

Die Vorlage wurde am 8. Februar vom Grossen Rat mit 90 zu 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen, löste aber dennoch eine heftige Debatte aus. Hinter der Abstimmung verbirgt sich eine zweitägige Auseinandersetzung zwischen dem Staatsrat, der zuständigen Kommission und den Fraktionen.

Nimmt die Stimmbevölkerung die Vorlage an, soll das Gesetz voraussichtlich am 1. Januar in Kraft treten.