Frauengefängnis Streit um Hindelbank-Neubau: Beschwerde abgelehnt

SDA/tmxh

15.7.2020 - 10:47

Das Frauengefängnis Hindelbank erhält ein neues Gebäude für die Aussenwohngruppe.
Das Frauengefängnis Hindelbank erhält ein neues Gebäude für die Aussenwohngruppe.
Source: Keystone / Marcel Bieri

Im Streit um ein Bauprojekt des Frauengefängnisses Hindelbank ist eine Entscheidung gefallen: Die Beschwerde gegen den Neubau für eine Aussenwohngruppe der Justizvollzugsanstalt wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt. 

Der Bau eines neuen Gebäudes für eine Aussenwohngruppe der Justizvollzugsanstalt Hindelbank in Hindelbank rückt näher: Das kantonale Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen einen zugunsten des Bauprojekts ausgefallenen Entscheid der Kantonsverwaltung abgelehnt.

Wie das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil schreibt, hatte das Regierungsstatthalteramt Emmental Ende 2018 die Baubewilligung erteilt, worauf Anwohner Einsprache erhoben. Diese Einsprache zogen die Anwohner an die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion weiter.



Sie machten geltend, der Bau eines Gebäudes für eine Aussenwohngruppe einer Justizvollzugsanstalt (JVA) sei ausschliesslich in einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) zulässig. Geplant sei das Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen aber in einer Wohnzone.

Es sei auch nicht statthaft, ein solches Gebäude, das auch Pikettzimmer und Büros aufweist, in einer Wohnzone zu erstellen. Zudem schrieben die Anwohner in ihrer Beschwerde, die zu erwartenden ideellen Immissionen einer JVA-Aussenwohngruppe seien ihnen als Nachbarn nicht zuzumuten.

Nicht für gefährliche Frauen

Das Verwaltungsgericht stützt aber die Haltung der Vorinstanz: Nicht sämtliche Gebäude, die einer öffentlichen Aufgabe dienen, müssten zwingend in einer ZöN liegen. Beispielsweise gebe es – je nach Ausgestaltung – Asylunterkünfte, welche sich in einer Wohnzone befänden. Auch Kindergärten und Tagesschulen in Wohnzonen gebe es.

Die Aussenwohngruppe sei als offene Vollzugsform zur Wiedereingliederung von straffällig gewordenen Frauen in die Gesellschaft vorgesehen. Diese Frauen würden von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern betreut.



Es handle sich um eine gemeinschaftliche Wohnform, welche mit derjenigen von Asylunterkünften oder betreuten Wohngemeinschaften vergleichbar sei. Das habe die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion richtig festgestellt. Es handle sich überwiegend um eine Wohnnutzung, trotz Büros und Pikettraum.

Nicht gefährliche Frauen würden im neuen Mehrfamilienhaus untergebracht, sondern solche, welche die Voraussetzungen für ein Wohn- und Arbeitsexternat erfüllten. Folglich sei nicht mit Immissionen zu rechnen, welche über jene einer üblichen Wohnnutzung hinausgingen.

Als Ersatz für bestehende Aussenstation

Dass in Hindelbank ein neues Gebäude für eine Aussenwohngruppe des Frauengefängnisses entstehen soll, ist seit März 2018 bekannt. Damals gab die kantonale Sicherheitsdirektion (damals: Polizei- und Militärdirektion) bekannt, die bestehende Aussenwohngruppe der JVA Hindelbank in Burgdorf werde nach Hindelbank umziehen.

Vom Umzug nach Hindelbank erhofft sich die Sicherheitsdirektion, dass die Frauen noch besser auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet werden können. Für bis zu zwölf Frauen ist die heutige Aussenstation in Burgdorf konzipiert und das soll auch in Hindelbank so bleiben.

Nicht der Kanton Bern baut das Gebäude. Eingereicht haben die Baubewilligung zwei Privatpersonen. Der Kanton Bern wird laut der Mitteilung von 2018 das Gebäude mieten.

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