VertragsauflösungGerichtskommission informiert: Lauber ist ab 1. September raus
Von Philipp Dahm
19.8.2020
Nun geht es auf einmal schnell: Michael Lauber und die Gerichtskommission haben sich darauf geeinigt, dass der Bundesanwalt am 31. August vorzeitig aus dem Amt ausscheidet.
Die Medienkonferenz ist beendet. Wir danken für Ihr Interesse.
12.50 Uhr: Zur Nachfolge Laubers
Laubers Stellvertreterin wird im September übernehmen, die Gerichtskommission will möglichst bis Dezember einen regulären Nachfolger präsentieren. Es könnte aber auch noch bis Februar oder länger dauern, suggeriert Caroni.
12.45 Uhr: Weitere Nachfragen der Journalisten vor Ort
Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate und kann einseitig nur dann verkürzt werden, wenn beide Parteien zustimmen, wiederholt Caroni. Nun folgt ein personalrechtlicher Exkurs über die Ferientage des Herrn Lauber.
12.40 Uhr: Zur Immunitätsfrage
Das Angebot in der Form habe Lauber gemacht, die Gerichtskommission habe dem heute zugestimmt, führt Caroni aus. Für seine Immunität seien die Immunitätskommissionen von Kantonen und Bund zuständig. Der Bund entscheide darüber am Montag, die Gerichtskommission tage nächsten Mittwoch wieder und «könnte umgehend reagieren», so Caroni.
12.35 Uhr: Ausscheiden zum 31. August «definitiv»
Bis zum 31. August werde Lauber weiter bezahlt, habe danach aber keine Ansprüche mehr. Das Ausscheiden zum 31. August sei definitiv – unabhängig von Ferientagen, die noch anstünden. Diese würden ausbezahlt. Es gebe darüber hinaus keine Entschädigungen wegen des früheren Ausscheidens, so Caroni.
12.31 Uhr: Lauber ist raus
Das Dossier Lauber sei abgeschlossen: Michael Lauber hat gekündigt, eine Vorziehung des Ausscheidens wurde zugestimmt. Das Verfahren werde eingestellt, weil Lauber ab dem 1. September nicht mehr im Amt sei, so Andrea Caroni (FDP), Präsident der Gerichtskommission.
12.30 Uhr: Agentur meldet Vertragsauflösung
Die Gerichtskommission hat zugestimmt, dass Bundesanwalt Michael Lauber vorzeitig per 31. August 2020 aus dem Amt ausscheidet. Damit wird auch das laufende Amtsenthebungsverfahren gegenstandslos.
12.25 Uhr: Was bisher geschah
Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, hat Anfang August ein Strafverfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino eröffnet. Dabei geht es um Treffen mit Lauber. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Das Verfahren richtet sich auch gegen den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold.
Keller verlangte auch die Aufhebung von Laubers Immunität. Gegen den Bundesanwalt sind Strafanzeigen hängig. Dabei geht es um den Vorwurf der Begünstigung in Zusammenhang mit den nicht protokollierten Treffen Laubers mit Infantino. Auch der Verdacht auf Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses steht im Raum.
Keller hält in seinem Gesuch fest, dass bis anhin offen geblieben sei, welchen tatsächlichen Zwecken die infrage stehenden Treffen dienten und deshalb ein strafrechtlich relevanter Zweck nicht ausgeschlossen werden könne. Lauber machte vor der Rechtskommission geltend, dass es aus seiner Sicht keinen hinreichend begründeten Tatverdacht für einen strafrechtlichen Vorwurf gebe.
Bisher habe auch keine Behörde Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten erkannt. Seine Immunität sei «aufgrund des Interesses an der Funktionsfähigkeit der Institution Bundesanwaltschaft» nicht aufzuheben. Die Rechtskommission sieht es anders. Sie sei nach einer Abwägung zwischen den institutionellen Interessen und dem rechtsstaatlichen Interesse zum Schluss gekommen, dass eine Aufhebung der Immunität angezeigt sei.