Harzige SucheKein geeigneter Bundesanwalt weit und breit
SDA/uri
25.11.2020
Die Affäre Lauber geht in die nächste Runde. Nicht einmal zwei hochkaratige Kandidaten konnten die Gerichtskommission überzeugen. Nun fängt die Suche wieder von vorne an.
Keiner der beiden Kandidierenden habe die nötigen Fähigkeiten mitgebracht, die es heute für ein derart exponiertes Amt brauche, schrieb die Gerichtskommission in einer Mitteilung – ohne die Namen Müller und Jornot zu nennen. Die beiden Staatsanwälte hatten während des Auswahlverfahrens aber bestätigt, sich für die Stelle als Bundesanwalt beworben zu haben. Ursprünglich hatten sich zwölf Personen auf das Amt beworben.
Keine unbekannten Bewerber
Der 57-jährige Müller ist derzeit bei der Rechtshilfe in der Bundesanwaltschaft tätig und parteiunabhängig. Sein Name trat vor allem in Zusammenhang mit der Affäre Tinner in Erscheinung. Müller warf dem Bundesrat vor, massiv in den Gang der Justiz eingegriffen zu haben und kritisierte eine bundesrätliche Schredder-Aktion scharf.
Auch der zweite Bewerber war kein Unbekannter. Als Generalstaatsanwalt ist es Jornot gewohnt, an vorderster Front zu agieren. Wegen seines unerbittlichen Kampfes gegen Kriminelle wurde ihm in seiner Heimat der Übername «Sheriff von Genf» verpasst.
Wirbel um Behörde
Weder Jornot noch Müller wussten laut der Gerichtskommission zu überzeugen. Der negative Entscheid fiel nach zwei Anhörungen sowie einem externen Assessment der beiden Kandidaten. Die Gerichtskommission suche für dieses Amt eine Person mit langjähriger Erfahrung in einem vergleichbaren Amt und umfassenden Führungskompetenzen, hiess es weiter. Ziel sei es, Ruhe in eine Behörde zu bringen, um die es in den vergangenen Jahren viel Wirbel gegeben habe.
Müller sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, es sei nicht an ihm, den Entscheid der Kommission zu kommentieren. Jornot nahm den Beschluss der Gerichtskommission zur Kenntnis – und schrieb auf Anfrage weiter, er hoffe, «dass das Auswahlverfahren zur Wahl eines Bundesanwalts führen wird, der seine Aufgaben mit Unabhängigkeit und Gelassenheit erfüllen kann.»
Der abgetretene Bundesanwalt Michael Lauber hatte nach monatelanger Kritik an seiner Amtsführung und mutmasslichen Ungereimtheiten bei den Ermittlungen im Verfahrenskomplex rund um den Weltfussballverband (Fifa) seinen Rücktritt angeboten und kurz darauf seine Kündigung eingereicht. Lauber schied per Ende August vorzeitig aus dem Amt aus.
Alterslimite erhöhen
Die Vereinigte Bundesversammlung soll nun erst in der Frühjahrssession den neuen Bundesanwalt oder die neue Bundesanwältin wählen. Die Leitung der Bundesanwaltschaft teilen sich derzeit die zwei stellvertretenden Bundesanwälte.
Um die Zahl der potenziellen Kandidierenden zu erhöhen, will die Gerichtskommission die Alterslimite für die Stelle der Bundesanwältin beziehungsweise des Bundesanwalts auf 68 Jahre anheben. Die Rechtskommissionen von National- und Ständerat sollen die Rechtsgrundlagen entsprechend abändern.
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