Affäre um Bundesanwalt Lauber will «im Interesse der Institutionen» zurücktreten

SDA/tjb

24.7.2020

Bereits seit Längerem hat es Rücktrittsforderungen gegen Michael Lauber gegeben. Nun bietet der umstrittene Bundesanwalt an, seinen Posten zu räumen. 
Bereits seit Längerem hat es Rücktrittsforderungen gegen Michael Lauber gegeben. Nun bietet der umstrittene Bundesanwalt an, seinen Posten zu räumen. 
Keystone/Peter Klaunzer

Michael Lauber hat seine Amtspflichten verletzt, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Darum bietet der Bundesanwalt nun seinen Rücktritt an. Den Vorwurf der Lüge weist er aber weiterhin zurück.

Die Affäre um Bundesanwalt Michael Lauber ist verworren – und im vorerst letzten Kapitel stehen nun ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und Laubers wahrscheinlicher Rücktritt. 

Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit den Vorwürfen, welche die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft gegen Lauber erhoben hatte – und es bestätigt diese teilweise: Das Gericht stellte laut einer Mitteilung fest, dass Lauber mehrere Amtspflichtverletzungen begangen hat. Diese Vorfälle und ihre Schwere rechtfertigen den Entscheid der Aufsichtsbehörde, Lauber den Lohn zu kürzen.

Das Gericht reduziert die Lohnkürzung aber – auf fünf statt acht Prozent. Denn es gelte zu berücksichtigen, dass die Aufsichtsbehörde auch unbegründete Vorwürfe gegen Lauber vorgebracht habe, hält das Gericht fest. 

Lauber will seinen Posten räumen

Wegen dieser Verfügung der Aufsichtsbehörde hatte Lauber beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Doch auch dieser jüngste Gerichtsentscheid ist nicht endgültig; er kann vor Bundesgericht angefochten werden.



Ob es dazu kommt, scheint aber fraglich: Auf den Richterspruch aus St. Gallen hin bot Lauber der Gerichtskommission der Räte in einer persönlichen Mitteilung seinen Rücktritt an. Er respektiere das Urteil, hiess es in dem Text, den Lauber den Medien zustellte.

«Die Unterstellung der Lüge weise ich nach wie vor in aller Form zurück», schrieb Lauber weiter. Aber: «Wenn man mir jedoch als Bundesanwalt nicht glaubt, dann schadet dies der Bundesanwaltschaft.»

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft sieht ihre Sanktionen gegen Lauber durch das Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen bestätigt. Insbesondere seine Lüge über das dritte Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino sei eine schwere Amtspflichtverletzung, hält die  Behörde in einer ersten Reaktion auf das Urteil der Verwaltungsrichter in St. Gallen fest.

Lauber habe der Behörde gegenüber in der Befragung vom 12. November 2019 vorsätzlich die Unwahrheit gesagt, indem er das dritte Treffen mit Infantino bewusst verschwiegen habe.

Komplexer Fall

Die Affäre Lauber ist komplex. Wegen des Verdachts auf schwere Amtspflichtverletzung hatte die Gerichtskommission von National- und Ständerat im Mai ein Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber beschlossen.

Bereits ein Jahr davor hatte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) gegen Lauber ein Disziplinarverfahren eröffnet – dabei geht es um die Verfahren gegen Weltfussballverband Fifa. In der Kritik steht Lauber vor allem wegen informeller Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino.

Im März dieses Jahres gab die AB-BA bekannt, dass Lauber aus ihrer Sicht verschiedene Amtspflichten verletzt habe. Sie sollte ihm darum den Lohn für ein Jahr um acht Prozent kürzen. Gegen diese Verfügung reichte Lauber beim schliesslich Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde ein. 

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