Bundesanwalt Gerichtskommission lädt Michael Lauber zu einer Anhörung vor

tjb/SDA

13.5.2020

Die Gerichtskommission der eidgenössischen Räte macht einen ersten Schritt hin zu einer möglichen Amtsenthebung von Michael Lauber. Sie lädt den Bundesanwalt ein, damit er zu den Vorwürfen gegen ihn Stellung nehmen kann.

Die Verantwortlichen des Bundes machen einen ersten Schritt in einem möglichen Amtsenthebungsverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber. Die Gerichtskommission lädt den in die Kritik geratenen vor, um ihm rechtliches Gehör zu gewähren. Erst danach entscheidet sie, ob tatsächlich ein Amtsenthebungsverfahren, wie das verschiedentlich gefordert wurde, eingeleitet wird.

Nun muss Michael Lauber am 20. Mai vor der Kommission Stellung nehmen zur Kritik der Aufsichtsbehörde an seiner Amtsführung. Erst danach ist es der Kommission überhaupt möglich, allenfalls ein Amtsenthebungsverfahren zu beschliessen. Das sagte der Präsident der Gerichtskommission, FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR), vor den Bundeshausmedien. Die Gerichtskommission müsse sich streng an Fakten und Gesetz halten, um ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren.

Dem Bundesanwalt Michael Lauber droht eine Amtsenthebung. (Archivbild)
Dem Bundesanwalt Michael Lauber droht eine Amtsenthebung. (Archivbild)
Bild: Keystone

Um Bundesanwalt Michael Lauber gibt es schon länger eine Kontroverse. Entzündet hat sie sich am Fall Fifa: Laubers Behörde hatte in mehreren Verfahren gegen den Welt-Fussballverband die Federführung inne.

Der Bundesanwalt selber traf sich im Rahmen der Untersuchungen mehrfach mit Fifa-Präsident Gianni Infantino – protokolliert wurden diese informellen Treffen aber nicht. Das brachte Verfahrensprobleme mit sich, da fortan die Unvoreingenommenheit angezweifelt wurde.

Trotzdem ist Lauber im vergangenen September vom Parlament für eine weitere Amtszeit gewählt wordenwenn auch knapp. Seither hat die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft geurteilt, dass Lauber mehrfach die Unwahrheit gesagt und illoyal gehandelt habe. Darum will sie ihm den Lohn um acht Prozent kürzen.

Seit der Wiederwahl Laubers ist zudem ein wichtiges Verfahren geplatzt: Wegen der Coronakrise konnte der Prozess gegen Fifa-Funktionäre, das sogenannte Sommermärchen-Verfahren, nicht rechtzeitig vor der Verjährung am 27. April fortgeführt werden.

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