Bundesstrafgericht Fifa-Prozess ist definitiv geplatzt

SDA

21.4.2020

Wolfgang Niersbach (Mitte, mit Halstuch) beim Bundesstrafgericht in Bellinzona
Wolfgang Niersbach (Mitte, mit Halstuch) beim Bundesstrafgericht in Bellinzona
Bild: Keystone/TI-Press/Samuel Golay

Das Bundesstrafgericht hat das Verfahren gegen vier ehemalige Fussballfunktionäre bis zum 27. April sistiert. Damit ist ein Urteil vor Ende der Verjährungsfrist nicht mehr möglich.

Das Bundesstrafgericht musste den Prozess bereits Mitte März wegen des Coronavirus bis zum 20. April sistieren. Weil die Einschränkungen des öffentlichen Lebens fortbestehen, hat das Gericht eine weitere Sistierung bis zum 27. April beschlossen.

Weil die in der Anklage festgehaltenen Straftaten dann verjähren, ist kein Urteil mehr zu erwarten. Das Bundesstrafgericht hatte in einem früheren Beschluss mitgeteilt, dass ein Prozess ohne die Beschuldigten nicht möglich sei.

Dubiose Millionenzahlungen

In dem Verfahren gegen einen Schweizer und drei deutsche Ex-Fussballfunktionäre geht es um dubiose Millionenzahlungen rund um die Fussball-WM 2006. Angeklagt sind die Ex-Präsidenten des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Wolfgang Niersbach (69) und Theo Zwanziger (74), sowie der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt (78) sowie Urs Linsi (70), Ex-Generalsekretär des Weltverbandes Fifa. Ihnen wird Betrug beziehungsweise im Fall von Niersbach Gehilfenschaft zum Betrug vorgeworfen.

Die Angeklagten hatten 2005 eine Überweisung des DFB auf Fifa-Konten in Höhe von 6,7 Millionen Euro als Beitrag für eine Gala-Feier deklariert, obwohl das Geld zur Tilgung eines Darlehens verwendet wurde. Dieses Darlehen hatte der damalige WM-Organisationschef Franz Beckenbauer erhalten und an den damaligen Fifa-Vizepräsidenten Mohamed bin Hammam gezahlt. Wofür, ist unklar. Bin Hammam ist lebenslang gesperrt.

Mehr folgt.

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