SehvermögenGrösste Schweizer Augenhornhautbank steht in Olten
SDA
8.2.2018 - 10:04
Das Spenden und die Transplantation von Organen gehören zum medizinischen Alltag. Viel weniger bekannt ist, dass Verstorbenen auch die Augenhornhaut entnommen und bei sehkranken Patienten wieder eingepflanzt werden kann.
In Olten SO betreibt die Stiftung Keradonum seit rund neun Jahren eine Hornhautbank. 450 Personen haben seit der Gründung dank einer neuen Hornhaut ihr Sehvermögen zurückgewonnen. Leicht könnten es mehr sein, denn in der Schweiz haben 1000 Personen pro Jahr Bedarf nach einer neuen Augenhornhaut.
Weil es in der Schweiz an Spendern fehlt, wird die Augenhornhaut öfters aus dem Ausland eingeführt. Im vergangenen Jahr waren es laut Statistik des Bundesamtes für Gesundheit 475 Augenhornhäute, drei Viertel davon stammen aus Übersee.
Nicht alle Spenden können verwendet werden
Allerdings sind nicht alle gespendeten Gewebe brauchbar. Seit die Stiftung existiert, hat sie in der Schweiz 1000 Augenhornhäute zur Weitervermittlung gesammelt. Allerdings nur die Hälfte davon konnte verwendet werden. Bei den billigeren, aus dem Ausland gelieferten Hornhäuten ist die Quote noch geringer.
Die Qualität sei sehr wichtig, sagt der Augenarzt Cyrill Jeger, der Stiftungsratspräsident von Keradonum. Eine Augenhornhaut sei nur verwendbar, wenn sie genug Zellen enthalte. Das Sehvermögen des Spenders oder der Spenderin seien nicht entscheidend.
Ansteckende Krankheiten des Spenders oder vorherige Augenoperationen machten Hornhäute unbrauchbar, sagt Jeger. Auch seien viele aus dem Ausland gelieferte Gewebe qualitativ schlecht.
"Die Qualität unserer Hornhäute ist hoch", sagt Jeger. "Wir haben kurze Transportwege. Die Hornhäute werden kultiviert, damit die Zellen weiterleben können und bakterielle Verunreinigungen sofort erkannt werden können.
Länger lebensfähig als Organe
Weil Augenhornhäute nicht durchblutet werden, sind sie viel länger lebensfähig. Sie können im Gegensatz zu Organen bis zu drei Wochen lang zwischengelagert werden. Eine Entnahme kann bis zu 36 Stunden nach dem Tod eines Menschen erfolgen.
Damit könnten Angehörige in aller Ruhe Abschied von einem Verstorbenen nehmen. Bei der Entnahme wird ein Stück in der Grösse eines Zwanzigräpplers aus dem Auge geschnitten. Danach wird eine Linse eingesetzt und das Auge wieder geschlossen.
Auch beim Empfänger wird ein rund acht Millimeter grosses, rundes Gewebestück, welches alle Schichten der Hornhaut umfasst, mit einem Spezialmesser oder einem Laserstrahl ausgeschnitten. In das so entstandene Loch wird ein abgestimmtes Gewebe-Scheibchen, das aus einer Spenderhornhaut präpariert wurde, eingesetzt und mit sehr dünnen Fäden eingenäht.
Nach etwa einem bis eineinhalb Jahren ist das Spendergewebe eingeheilt. Dann können die Fäden entfernt werden. Das Sehvermögen entwickelt sich langsam, aber kontinuierlich gut. Bei Augenhornhautverpflanzungen kommt es laut Jeger zu viel weniger abstossenden Reaktionen als bei Organtransplantationen.
Bei der Erkrankung von nur einer Schicht der Hornhaut kann versucht werden, nur diese erkrankte Schicht durch eine entsprechende Lamelle aus dem Spendergewebe zu ersetzen. Diesen Eingriff nennt man lamelläre Keratoplastik. Der Eingriff mit dem Ersatz der gesamten Hornhaut heisst perforierende Keratoplastik.
Nur Hälfte der Kosten wird verrechnet
Die Bereitstellung einer einzigen Augenhornhaut kostet die Stiftung Keradonum durchschnittlich 7500 Franken. Darin inbegriffen sind sämtliche Kosten, welche für Entnahme, Qualitätskontrolle und Werbung, Administration anfallen. Inbegriffen in diesem Durchschnittspreis sind auch die Kosten für jene Hornhäute, die nicht gebraucht werden können.
Für eine Augenhornhaut stellt die Stiftung Keradonum 3200 Franken in Rechnung. Die Stiftung ist mit vielen Kliniken und Spezialisten vernetzt, die solche Gewebe in Olten beziehen. Andere, kleinere Augenhornhautbänke existieren in der Schweiz in Lausanne, Bern, Zürich und Luzern.
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