BundesrgerichtHaare kämmen, wenn man mit 120 km/h Auto fährt? Keine gute Idee
SDA
26.6.2020
Ein Schwyzer Autofahrer fällt Polizisten wegen Schlangenlinien auf: Er kämmt sich bei Höchstgeschwindigkeit die Haare. Auch das Bundesgericht findet das nicht in Ordnung und bestätigt Busse und Führerscheinentzug.
Ein Schwyzer Autofahrer muss 300 Franken Busse zahlen und einen Monat auf den Führerausweis verzichten. Er hatte sich während der Fahrt auf der Autobahn mit der Hand die Haare gekämmt und war dabei Schlangenlinien gefahren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes gegen die Strafe abgewiesen.
Der bestrafte Autolenker war der Polizei im April 2019 auf der Autobahn A3 in Oberrieden ZH wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Zivile Polizisten filmten die Schlangenfahrt des Mannes. Bei der anschliessenden Kontrolle gab dieser an, sich mit der Hand die Haare gekämmt und dabei in den Rückspiegel geschaut zu haben. Dies geht aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Gegen die Busse des Statthalteramtes von zunächst 500 Franken wegen einfacher Verkehrsregelverletzung setzte sich der Mann zur Wehr. Sie wurde auf 300 Franken gesenkt. Danach kam jedoch das verwaltungsrechtliche Verfahren ins Rollen. Und das Schwyzer Verkehrsamt ordnete im Juli 2019 wegen mittelschwerer Widerhandlung den Entzug des Führerausweises für einen Monat an.
Blick in den Rückspiegel
Und dabei bleibt es auch. Weder das Schwyzer Verwaltungsgericht noch das Bundesgericht folgten den Argumenten des Autofahrers, wonach die Widerhandlung nur Bagatellcharakter habe. So führt das Bundesgericht aus, ein Autolenker sehe sich jeweils nicht selbst im Rückspiegel. Dies bedeute, dass der Fahrer seine Sitzposition habe ändern müssen oder den Winkel des Spiegels.
Das eine wie das andere führten dazu, dass ein Autolenker sich nicht mehr voll auf den Verkehr und das Fahren konzentrieren könne. Zu beachten sei im vorliegenden Fall, dass die zwei Phasen des Schlangenlinienfahrens mindestens 33 und dann 20 Sekunden gedauert hätten – bei einem Tempo von 120 Kilometern pro Stunde.
Damit habe der Mann eine erhöhte abstrakte Gefahr geschaffen. Der Entzug des Führerausweises für einen Monat sei insofern nicht unverhältnismässig.
Urteil 1C_564/2019 vom 28.5.2020
Touris aufgepasst – was auf Reisen alles verboten sein kann
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Bild: Keystone
Dass in Singapur Kaugummikauen unter Strafe steht, hat sich herumgesprochen. Aber auch wer seine Mitmenschen mit Musik oder anderen Geräuschen nervt, läuft Gefahr, ein Bussgeld bis zu 1'000 Singapur-Dollar (ca. 725 Euro) zahlen zu müssen. Wer auch noch «obszöne Lieder oder Balladen» von sich gibt, riskiert gar drei Monate Haft.
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Wie ein Zombie aufs Handy zu starren und die Strasse zu überqueren, kann in manchen Ländern nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Zum Beispiel in Litauen, hier müssen Fussgänger mit bis zu zwölf Euro rechnen, wenn sie die Fahrbahn überqueren und dabei ein mobiles Gerät nutzen.
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Bild: Keystone
Reiseratgeber im Internet haben auch für Deutschland-Touristen einen Tipp: Vor Fahrten auf der Autobahn immer auf ausreichend Sprit achten. Tatsächlich drohen bei Halten oder Parken Bussgelder – und ein leerer Tank, den man ja vermeiden kann, wird nicht als Panne anerkannt.
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In Trinidad und Tobago ist militärähnliche Tarnkleidung jeglicher Art und Farbe (Camouflage) laut Gesetz dem Militär vorbehalten. Wer sie mitbringt, kauft oder trägt, muss mit einer Geldstrafe rechnen - und die Klamotten werden beschlagnahmt, warnt das Auswärtige Amt.
Bild: Keystone
Ganz ohne Klamotten lässt man sich besser nicht im Kanton Appenzell Ausserrhoden erwischen. Dort darf - nach höchstrichterlichem Urteil von 2014 – die kantonale Vorschrift über «grobe Verletzung von Sitte und Anstand in der Öffentlichkeit» auch auf Nacktwanderer angewandt werden.
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