Zuger Betrugsprozess Verteidiger fordern Freisprüche für die drei Angeklagten

sda/tcar

17.6.2024 - 19:25

Das Obergericht des Kantons Zug.
Das Obergericht des Kantons Zug.
Bild: Keystone/Alexandra Wey

Vor dem Zuger Obergericht geht es um einen mutmasslichen 55-Millionen-Franken-Betrug. Gegen ein erstinstanzliches Urteil gehen die Verteidiger vor und fordern Freisprüche. 

Keystone-SDA, sda/tcar

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  • Im Prozess vor dem Zuger Obergericht geht es um einen mutmasslichen 55-Millionen-Franken-Betrug.
  • Die Verteidiger haben jetzt Freisprüche für die drei Angeklagten gefordert.
  • Die Hauptbeschuldigte soll wertlose Aktien des von ihr gegründeten Pharmaunternehmens Amvac an knapp tausend unerfahrene Anleger verkauft haben.

Im Prozess vor dem Zuger Obergericht um einen mutmasslichen 55-Millionen-Franken-Betrug haben die drei Verteidiger Freisprüche gefordert. Einen Betrug habe es nicht gegeben. Die Staatsanwältin machte sich für eine Bestätigung des Urteils stark.

Die Hauptbeschuldigte soll 2012 bis 2015 wertlose Aktien des von ihr gegründeten und geführten sowie gemäss Anklage faktisch konkursiten Pharmaunternehmens Amvac an knapp tausend unerfahrene Anleger verkauft haben. Abgewickelt worden sein soll der Verkauf von den beiden Mitbeschuldigten mit einem aggressiven und unlauteren Telefonmarketing.

Die Hauptbeschuldigte war vom Strafgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Die beiden Aktienvermittler wurden wegen Gehilfenschaft schuldig gesprochen. Der 52-jährige Schweizer erhielt eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, der 37-jährige Schweizer eine teilbedingte dreijährige Strafe.

«Mit grosser Kelle angerichtet»

Die in Ungarn lebende Hauptbeschuldigte war vom Prozess dispensiert worden. Ihr Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft vor, «mit der grossen Kelle» angerührt und 400 Bundesordner produziert zu haben. Beweise lege sie keine vor. Es gebe kein Betrugssystem, das seine Mandantin ausgedacht habe.

Die Anklage habe die Eigenheiten eines Start-Up, wie Amvac es gewesen sei, nicht berücksichtigt, sagte der Verteidiger. Dessen Wert beruhe nicht auf aktuellen Erträgen, sondern auf Annahmen für die Zukunft. Die Anleger hätten somit ein Risiko in Kauf genommen.

Konkurs nicht Folge eines Betrugs

Auch sei es falsch, den Konkurs von Amvac als Resultat eines Betrugs zu sehen und seine Mandantin für diesen verantwortlich zu machen. Dies sei «eine Phantasie» der Staatsanwaltschaft, sagte der Verteidiger.

Seine Mandantin sei zum Zeitpunkt des Konkurses 2016 nicht mehr CEO und Verwaltungsrätin von Amvac gewesen, betonte der Verteidiger. Bis zu ihrem Ausscheiden hätten die Anleger keinen Vermögensschaden erlitten.

Keine wertlosen Aktien verkauft

Es sei nicht bewiesen, dass die Aktien beim Verkauf wertlos gewesen seien, sagte der Verteidiger. Damit gebe es auch keine Beweise für einen Vermögensschaden.

Der Verteidiger des 37-Jährigen sagte, es habe bei den Verkäufen keine Täuschung gegeben. Die Käufer hätten die Aktien auf Grund von schriftlichen Unterlagen und nicht am Telefon gekauft. Viele Käufer seien zudem gut ausgebildet gewesen.

Politisches Urteil

Dem Strafgericht warf der Verteidiger vor, einer «Stimmungsmache» der Staatsanwaltschaft gefolgt zu sein und aus politischen Gründen einen Schuldspruch ausgesprochen zu haben. Man habe zeigen wollen, dass das Wirtschaftsparadies Zug kein Paradies für Kriminelle sei.

Die beiden Verteidiger der 52-jährigen Beschuldigten erklärten, dass Staatsanwaltschaft und Strafgericht zu Unrecht von einem Serienbetrug ausgegangen seien. Es dürfe nicht von einigen wenigen Fällen, die genauer untersucht worden seien, auf über 900 Fälle geschlossen werden. Diese wenigen Käufer seien ferner im Sinne der Anklage ausgewählt worden.

Bei einem Serienbetrug müsse ein einheitliches Tatvorgehen zweifelsfrei erstellt sein, hiess es von seitens der Verteidigung. In über 600 Fällen sei aber gar nicht klar, wer die Aktien vermittelt habe und ob sich die Käufer getäuscht fühlten. Diese Fälle könnten somit nicht dem Beschuldigten angelastet werden.

Urteil nach «Regeln der Kunst»

Die Staatsanwältin forderte dagegen eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, das nach den «Regen der Kunst» erstellt worden sei. Allerdings forderte sie moderat höhere Strafen.

Die Kritik am Verfahren sei übertrieben und entlarvend, sagte die Staatsanwältin. Die Verteidigung wolle vom Kernthema, der Schuld, ablenken. Diese sei aber klar erwiesen.

Die Staatsanwältin hielt am Vorwurf fest, dass die Amvac eine Schwindelgründung und eine Unternehmen ohne Substanz gewesen sei. Der Verlust sei bei den Käufern mit dem Kauf der wertlosen Aktien eingetreten und nicht erst beim Konkurs.

Wertlose Aktien könnten nicht an professionelle Anleger verkauft werden, denn die würden «den Braten riechen», sagte die Staatsanwältin. Vielmehr seien unerfahrene Personen überrumpelt worden, ihnen seien «dicke Lügen aufgetischt» worden.