TerrorismusIS-Sympathisant zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt
SDA
11.2.2018 - 13:07
Die Bundesanwaltschaft hat einen in der Schweiz wohnhaften Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er betrieb auf Facebook Propaganda für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS).
Der Mann teilte zwischen Mai und Dezember 2016 zahlreiche Propagandavideos und - bilder vom IS. Darunter war etwa ein Foto, das männliche, blutüberströmte Leichen zeigte. Dazu schrieb er: "Das war sicher ein Löwe des Kalifats." In anderem Zusammenhang kommentierte er: "Tötet die Schiiten".
Der Mann nahm auch die Schweiz ins Visier. So teilte er eine Fotomontage, die mehrere IS-Reiter bei einem Angriff auf andere Reiter zeigt. Letztere tragen Flaggen der USA, Deutschland, aber auch der Schweiz.
Die Abbildung symbolisiere den Krieg, welchen der IS gegen diese Länder führe, argumentiert die Bundesanwaltschaft. Den Fall des Mannes machte der "Sonntagsblick" publik, gestützt auf den Strafbefehl. Dieser liegt auch der Nachrichtenagentur sda vor.
In vollem Bewusstsein gehandelt
Im Mai 2017 wurde am Wohnort des Mannes eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Bei seiner Einvernahme gab der Mann zu Protokoll, den IS abzulehnen und die Bilder lediglich konsumiert zu haben. Inhalte hätte er mit einem "Like" versehen, "damit alle sähen, was in Syrien und Irak geschehe." Er wisse, dass es verboten sei, andere zu motivieren, in den Krieg nach Syrien zu gehen.
Die Bundesanwaltschaft kam dagegen zum Schluss, dass der Mann die Handlungen "in vollem Bewusstsein des verbotenen Charakters der terroristischen Organisation IS" begangen habe. Sie verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Busse von 2000 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 4500 Franken tragen.
Bei der Bundesanwaltschaft sind zurzeit rund 60 Strafverfahren hängig, wie die Behörde auf Anfrage erklärte. Diese werden in der Regel geführt wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und IS sowie verwandter Organisationen, sowie wegen des Verdachts der Unterstützung an einer kriminellen Organisation.
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