Wiederholungsgefahr IS-Unterstützer soll verwahrt werden

SDA/jka

9.9.2020

Ab heute muss sich ein mutmassliches IS-Mitglied aus der Schweiz vor dem Bundesstrafgericht verantworten. 
Ab heute muss sich ein mutmassliches IS-Mitglied aus der Schweiz vor dem Bundesstrafgericht verantworten. 
Bild: Keystone

Die Bundesanwaltschaft fordert für einen irakischen IS-Unterstützer vor dem Bundesstrafgericht eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Darüber hinaus soll er verwahrt werden.

Ein mutmassliches IS-Mitglied aus der Schweiz soll zu Selbstmordanschlägen aufgerufen und Terroranschläge geplant haben. Ab heute muss sich der 52-jährige Iraker vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.

Bundesstaatsanwalt Kaspar Bünger stellte am Mittwochmorgen am Ende seines vierstündigen Plädoyers den Strafantrag. Er forderte für die zur Last gelegten Delikte, vorab für den Verstoss gegen das Al Kaida/IS-Gesetz, eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und neun Monaten für den angeklagten 52-Jährigen.

Insbesondere aber forderte der Bundesstaatsanwalt eine Verwahrung. Die Verwahrung sei «eine Ultima Ratio» – nur so könne sich die Gesellschaft vor gefährlichen Personen wie dem Beschuldigten schützen, sagte er.



Die Bundesanwaltschaft (BA) habe noch nie in einem solchen Kontext einen Antrag auf Verwahrung gestellt, doch im vorliegenden Fall seien die Voraussetzungen erfüllt, aufgrund seiner kriminellen Energie und der Wiederholungsgefahr. Zudem wurde ein Landesverweis von 15 Jahren gefordert.

Die BA wirft dem Beschuldigten vor, von der Schweiz aus vielfältige Aktivitäten für die verbotene terroristische Organisation IS entwickelt zu haben, auch zu einem Selbstmordattentat angestiftet zu haben.

Der Mann war im Mai 2017 in einer Asylunterkunft im Thurgau verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft. Er lebt seit 22 Jahren in der Schweiz. «Er ging seither nie einer geregelten Arbeit nach», sagte der Bundesstaatsanwalt.

Der Beschuldigte hatte am Dienstag alle in der Anklageschrift enthaltenen Anklagepunkte zurückgewiesen. Für den Mittwochnachmittag ist das Plädoyer seines Verteidigers Sascha Schürch vorgesehen. Das Datum der Urteilseröffnung ist noch offen.

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