BernImam führte im Haus der Religionen verbotene Zwangsheiraten durch
sda/toko
15.11.2022 - 20:52
Ein Imam hat in der Moschee des Hauses der Religionen in Bern Zwangsheiraten durchgeführt. Der Verein des interreligiösen Hauses verurteilt dies in aller Schärfe, wie er am Dienstag mitteilte.
Keystone-SDA, sda/toko
15.11.2022, 20:52
sda/toko
Nach ersten Erkenntnissen habe der Imam der Moschee nicht in allen Fällen geprüft, ob die Grundlagen für eine religiöse Eheschliessung erfüllt seien, heisst es in einer Mitteilung des Hauses der Religionen. Er habe damit das Primat der Zivilehe verletzt. Der Verein verurteile diese widerrechtliche Praxis. Es seien ihm aber keine Fälle bekannt, in denen ein Zwangskontext bestanden habe.
Die Fälle publik machte das Schweizer Radio und Fernsehen SRF am Dienstagabend. Laut seinen Recherchen soll es sich um ein Dutzend Fälle handeln, wie es in der Sendung «Echo der Zeit» hiess.
Der Leiter des Muslimischen Vereins Bern, Mustafa Memeti, zeigte sich fassungslos. Die Moschee sei missbraucht worden, sagte er. Aus dem vorliegenden Fall lasse sich schliessen, dass der Muslimische Verein im Haus der Religionen nicht genügend über die gesetzlichen Grundlagen im Bilde sei, schrieb der Verein Haus der Religionen.
Der Verein distanziert sich von jeglicher Form von Zwangsverheiratungen. «Eine Zwangsehe basiert auf veralteten patriarchalen Haltungen, die in Widerspruch zu unserer Grundhaltung im Haus der Religionen stehen», heisst es in der Mitteilung. Die Thematik werde im Vorstand ausführlich diskutiert werden, und es werde geklärt, welche Massnahmen notwendig seien, «damit solche Praktiken nicht vorkommen».
Schlecht informiert über Gesetze
Aus den Zwangsheiraten lasse sich schliessen, dass sogar der Muslimische Verein im Haus der Religionen nicht gut genug über die gesetzlichen Grundlagen im Bild sei, heisst es in der Mitteilung weiter.
Der Verein des interreligiösen Hauses vermietet die Religionsräume nach eigenen Angaben an fünf Religionsgemeinschaften, die eigenständige Vereine sind und entsprechend Miete bezahlen. Die Religionsgemeinschaften betreiben ihre Räume demnach in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten.
Die Finanzierung des Hauses der Religionen erfolgt laut dessen Trägerverein über öffentliche und private Gelder. Diese Finanzierung, also auch der Leistungsvertrag mit der Stadt Bern, beträfen einzig den öffentlich-zugänglichen Dialogbereich und nicht die Religionsräume, heisst es in der Mitteilung.