Schweiz - EUKein Sonderfall Schweiz bei Stahlzöllen
SDA
1.2.2019 - 17:16
Für Stahleinfuhren in die EU ist für die Schweiz keine Ausnahme bei den nun definitiven EU-Zollkontingenten vorgesehen. Die wichtigsten Sparten der Schweizer Stahlexporte können aber von länderspezifischen Zollkontingenten profitieren.
Die EU-Kommission hat die Schutzmassnahmen ab dem 2. Februar definitiv eingeführt, wie sie am Freitag im EU-Amtsblatt bekannt gab. Das neue Regime mit den Schutzzöllen auf Stahlimporten gilt bis Ende Juni 2021. Mit diesen definitiven Schutzmassnahmen ersetzt die EU die vorübergehenden Massnahmen, die sie am 19. Juli 2018 als Reaktion auf die Zusatzzölle der USA auf Stahl und Aluminium eingeführt hatte.
An einem Mediengespräch in Bern hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit Branchenvertretern bei allem Verständnis für die EU eingeräumt, dass es trotz umfassenden diplomatischen Bemühungen, insbesondere von alt Bundesrat Johann Schneider-Ammann, nicht gelungen sei, die Schweiz ganz von den Schutzbestimmungen der EU auszunehmen.
Man habe jedoch das Maximum herausgeholt, würdigte Paolo Berti, Verkaufsmanager bei der Swiss Steel AG, die Anstrengungen. "Die Schweiz geht nicht unter, aber für einige Unternehmen sind die Massnahmen teilweise existenziell", sagte Stefan Flückiger, Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge beim Seco.
"In den wichtigsten Bereichen sind wir mit länderspezifischen Zollkontingenten aber dabei", so Flückiger weiter. Länderspezifische Zollkontingente seien auf jeden Fall besser als globale, ergänzte Jean-Philippe Kohl, Vizedirektor der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (Swissmem). Das verhindere eine Einfuhrkonkurrenz mit anderen Staaten.
Tatsächlich gesteht die EU der Schweiz zwar keine Ausnahmen zu. Aber im Unterschied zu den vorübergehenden Schutzmassnahmen billigt sie der Schweiz für 7 von 26 Produktegruppen länderspezifische Kontingente zu. Von diesen sieben sind fünf von grosser Bedeutung. Einzig für eine der wichtigen Produktegruppen (Betonstabstahl) gilt für die Schweizer Stahlindustrie weiterhin das globale Zollkontingent nach dem Prinzip "first come first serve".
Fünf Prozent Marge obendrauf
Die Kontingentsgrösse hat die EU nach dem Durchschnitt der Einfuhren in den Jahren 2015 bis 2017 bemessen und eine Zusatzmenge von fünf Prozent draufgepackt. Diese Kontingentsmengen sollen ab Juli 2019 jährlich um zusätzliche fünf Prozent erhöht werden. Wer mehr exportiert, zahlt 25 Prozent Zoll.
Der Austausch zwischen den Stahlindustrien in der Schweiz und der EU ist hoch: 98 Prozent der Schweizer Stahleinfuhren stammen aus der EU, 95 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU. Betroffen von den EU-Zollmassnahmen ist ein Exportvolumen von rund einer Milliarde Franken.
Schweizer Firmen liefern insbesondere Spezialitäten wie hochwertige Teile in die Automobilindustrie der EU-Länder. Die Wertschöpfungskette ist komplex, Teile überqueren für die verschiedenen Bearbeitungsschritte oft mehrmals die Grenze in beide Richtungen.
In seiner Analyse der ausgelaufenen provisorischen Schutzmassnahmen der EU führte Kohl aus, die globalen Kontingente über alle Produktekategorien habe die Geschäftstätigkeit der Schweizer Stahlunternehmen eingeschränkt. Einige hätten vorübergehend Kunden verloren, ergänzte Berti. Es gebe aber keine Hinweise, dass dies in betroffenen Betrieben zu Entlassungen geführt habe.
Am Montag hoffentlich kein Chaos am Zoll
Die provisorischen Schutzmassnahmen haben Ende 2018 dazu geführt, dass einige Unternehmen ihre Lieferungen einstellen mussten, weil die Kontingente in gewissen Produktegruppen nahezu ausgeschöpft oder sogar überschritten waren. Aus Wettbewerbsgründen will niemand den Zusatzzoll von 25 Prozent bezahlen.
Die Folge war ein Anwachsen der Lagerbestände. Dieser Rückstau soll ab kommendem Montag rasch abgebaut werden. Berti sprach von "Riesenmengen" und hofft, "dass die Zollbehörden bis dann Bescheid wissen, sonst droht ein Chaos".
Auch wenn unter dem neuen Schutzregime keine Ausnahme für die Schweiz vorgesehen sei, werde sich die Schweiz weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die EU die Schutzmassnahmen so umsetzt, dass der gegenseitige Stahlhandel möglichst nicht eingeschränkt wird, hiess es weiter.
Zudem seien die Verpflichtungen des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 1972 "vollumfänglich einzuhalten", so das Seco weiter. Diese sehen laut Flückiger nämlich vor, dass immer jene Massnahme gewählt wird, die den Handlungsspielraum der Partner am wenigsten beeinträchtigt.
Im Frühling will das Seco an einem Treffen mit der EU-Kommission Zwischenbilanz ziehen und mögliche Anpassungen der Kontingente ab Juli 2019 erwirken, wie Flückiger betonte. Für Berti ist wichtig, den Druck auf die EU aufrechtzuerhalten, um die zusätzliche Erhöhung der Kontingentsmengen um fünf Prozent sichern zu können.
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