Die Vertretung der Geschlechter im Bundesrat soll nicht rechtlich geregelt werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) ist der Ansicht, Frauen fänden auch ohne verfassungsmässigen Anspruch den Weg in den Bundesrat.
Bei den letzten Bundesratswahlen im Dezember wurden zwei Frauen gewählt, die FDP-Vertreterin Karin Keller-Sutter und die CVP-Vertreterin Viola Amherd. Das zeige, dass die angemessene Vertretung der Geschlechter nicht in der Verfassung verankert werden müsse, schreibt die SPK in einer Mitteilung vom Freitag.
Sie hat eine parlamentarische Initiative von Ständerat Raphaël Comte (FDP/NE) mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt. Entscheiden wird der Nationalrat. Der Ständerat hatte der Initiative letztes Frühjahr gegen den Willen seiner Kommission zugestimmt, mit 20 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung.
Heute müssen im Bundesrat die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sein. Das schreibt die Bundesverfassung vor. Eine angemessene Vertretung der Geschlechter verlangt sie nicht. Der Ständerat möchte das ändern.
Parteien in der Verantwortung
Die Nationalratskommission hält dies für unnötig. Bei der Vertretung der Geschlechter handle es sich um eine gesellschaftspolitische Forderung, die nicht in die Verfassung gehöre, sondern von den politischen Parteien durchgesetzt werden müsse, argumentiert sie.
Aktuell sitzen im siebenköpfigen Bundesrat drei Frauen. Für kurze Zeit waren die Frauen in der Mehrheit gewesen: Zwischen dem Amtsantritt von Bundesrätin Simonetta Sommaruga im November 2010 und dem Rücktritt von Micheline Calmy-Rey Ende 2011 gehörten vier Frauen dem Bundesrat an.
Danach waren es bis zum Rücktritt von Eveline Widmer-Schlumpf 2015 noch drei, nach deren Rücktritt bis zur Wahl von Keller-Sutter und Amherd noch zwei. Elisabeth Kopp war 1984 als erstes weibliches Mitglied in die Schweizer Landesregierung gewählt worden. Insgesamt sassen bisher erst neun Frauen im Bundesrat, gegenüber mehr als hundert Männern.
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