Sorgfaltspflicht verletztKeine Maskenpflicht – drohen dem Bund Schadenersatzklagen?
tafi
28.6.2020
Weil es keine landesweite Maskenpflicht gibt, könnten Bürger gegenüber dem Bund allfälligen Schadenersatz beanspruchen. Ein Zürcher Anwalt findet, die Regierung in Bern und die Kantone verletzten ihre Sorgfaltspflicht.
«Wenn der Fahrgast den Nachweis erbringt, dass er im öffentlichen Verkehrsmittel angesteckt wurde, er daran erkrankt und einen Schaden erleidet, so kann er einen Schadenersatz gegenüber dem Bund beanspruchen», warnt der Zürcher Anwalt Martin Hablützel mit deutlichen Worten. Der Spezialist für Haftpflichtrecht sagte bei SRF, dass Bund und Kantone die Sorgfaltspflicht verletzten, weil es bislang keine nationale Maskenpflicht gibt.
Das sei «rechtlich problematisch». Laut Hablützel gehöre es zur Aufgabe des Bundes und der Kantone, die Bevölkerung vor der Übertragung des Covid-19-Virus. Dies sei im Epidemiegesetz festgelegt. Weil die täglichen Neuinfektionen seit Tagen wieder deutlich steigen, fordern immer mehr Experten die Einführung einer Maskenpflicht.
Dazu gehört auch Lukas Engelberger, der Präsident von der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK). Für ihn stünden zwar Haftungsfragen derzeit nicht im Vordergrund. Aber «es geht jetzt darum die Krise zu bewältigen. Richtig zu bewältigen.»
Auch der Leiter der Coronavirus-Taskforce des Bundes, Matthias Egger, regte eine Maskenpflicht an. «Wir empfehlen eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und überall, wo eine Nachverfolgung mittels Contact Tracing nicht möglich ist», sagte er der «SonntagsZeitung».
Ob der Bund wirklich wegen des Fehlens einer Maskenpflicht haftbar gemacht werden kann, sieht Rechtsprofessor Thomas Gächter kritisch. Auch wenn er Martin Hablützel im Grundsatz zustimme: «Die Wirksamkeit der Maskenpflicht ist nicht vollständig wissenschaftlich belegt und der Zusammenhang zwischen der Ausbreitung und der Unterlassung der Maskenpflicht ist sehr schwer nachzuweisen», wird er bei SRF zitiert.
Hablützel hingegen sieht in der Maskenpflicht eine einfache Massnahme zur Gefahrenabwehr. «Wird diesen nicht eingeführt, dann kann Bund verantwortlich gemacht werden.» Entscheiden müssten am Ende freilich die Gerichte.
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