Bundesamt für Verkehr Keine Promillegrenze im Gummiboot

SDA

12.4.2018 - 10:28

Auf der Aare fliesst das Bier in Strömen. Weil sich die Promillegrenze ohnehin nicht durchsetzen lässt, will der Bund die Regeln lockern. (Archivbild)
Auf der Aare fliesst das Bier in Strömen. Weil sich die Promillegrenze ohnehin nicht durchsetzen lässt, will der Bund die Regeln lockern. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die Party auf dem Wasser geht weiter: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will die Promillegrenze im Gummiboot aufheben. Heute gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für alle anderen Schiffe.

Doch das Bier gehört zum Aare- oder Limmatboot wie Paddel und Sonnencrème. Ohnehin lassen sich die geltenden Vorschriften kaum durchsetzen. Das Parlament hat den Bundesrat daher ermächtigt, für kleine Schlauch- und Strandboote Ausnahmen zu machen.

Diese setzt das BAV nun mit einer Verordnungsänderung um. Von solchen Booten gehe eine geringere Gefährdung aus als von grösseren und motorisierten Schiffen, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Konkret gilt die Ausnahme für Schiffe, die kürzer als 2,50 Meter sind, für Strandboote, Paddelboote, Rennruderboote, Windsurf- und Kiteboards und nicht motorisierte Gummiboote bis zu einer Länge von 4 Metern. Sie wird voraussichtlich 2020 eingeführt.

Die Verordnungsänderung betrifft auch Kanus und Kajaks. Diese sollen mit einem Motor ausgerüstet werden dürfen. Weiter müssen alle motorisierten Schiffe innerhalb von fünf Jahren mit einem Feuerlöscher ausgestattet werden.

Die Verordnungsänderung konkretisiert auch die geänderten Vorschriften für Alkoholtests. Schliesslich wird die neue Sicherheitsaufsicht umgesetzt. Künftig muss der Gesuchsteller für die Zulassung nachweisen, dass ein Schiff sicher. Geprüft werden nur noch jene Teile, die besonders sicherheitsrelevant sind. Über die Verordnungsänderung muss noch der Bundesrat entscheiden.

Bilder aus der Schweiz
Zurück zur Startseite