Schaffhausen Kettensägen-Angreifer bleibt in kleiner Verwahrung

SDA

26.5.2020

Es bleibt bei der kleinen Verwahrung: Der psychisch kranke Mann, der 2017 in Schaffhausen mit einer Kettensäge Mitarbeiter einer CSS-Filiale bedroht hatte, ist vor dem Obergericht abgeblitzt.  

Das Schaffhauser Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den 54-Jährigen bestätigt, der 2017 Mitarbeiter einer Versicherung mit einer Kettensäge angriff. Der psychisch kranke Mann wurde zu einer stationären Massnahme verurteilt.

Das Obergericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Da der 54-jährige Schweizer aufgrund seiner Krankheit als vollständig schuldunfähig gilt, sprach das Gericht keine eigentliche Strafe aus.

Der Verteidiger des Beschuldigten machte eine Putativnotwehr geltend. Sein Mandant habe tatsächlich geglaubt, dass von den Versicherungsangestellten böse Geistkräfte ausgingen, die ihn töten wollten.

Der Verteidiger forderte deshalb, dass der Mann aus der vorzeitig angetretenen stationären Massnahme entlassen wird und eine Genugtuung von 207'000 Franken erhält.

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