Der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) geht die Lockerung des Lockdowns zu wenig schnell. Sie erwartet vom Bundesrat mehr Planbarkeit und Rechtssicherheit für die Unternehmen und hat verschiedene Motionen verabschiedet.
Die WAK plädiert für eine schnelle Wiederaufnahme des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Sie belässt es nicht bei Empfehlungen, sondern will die Regierung mit verschiedenen Vorstössen zum Handeln zwingen.
Nach Ansicht der Kommission sollen sämtliche öffentlich zugänglichen Einrichtungen bereits ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen und auch kleinere Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten wieder erlaubt sein. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Distanz- und Hygienemassnahmen des Bundes eingehalten werden können. Diese Motion wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Vertrauen in Regierung angekratzt
Für Branchen, die am 11. Mai noch nicht zurück in den normalen Betrieb können, soll der Bundesrat erlaubte Tätigkeiten bezeichnen. Auch Schulen und Kinderbetreuungsstätten sollen ihren Betrieb am 11. Mai 2020 wieder aufnehmen müssen. Das fordert die WAK mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Weiter beschloss die WAK schliesslich eine Kommissionsmotion, wonach der gastgewerbliche Stillstand etappiert aufgehoben werden soll. Eine Mehrheit der Kommission fordert vom Bundesrat eindringlich, der gesamte Detailhandel müsse ab dem 27. April 2020 wieder öffnen können.
Zu allen drei Motionen liegen Minderheitsanträge vor. Sie vertreten die Meinung, man solle weiterhin den Bundesrat aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und basierend auf den beobachteten Entwicklungen über die weiteren Schritte entscheiden lassen.
Tiefere Mieten für Geschäfte
Ebenfalls handeln muss der Bundesrat laut der WAK bei den offenen Fragen der Geschäftsmieten. Es werde momentan nur in wenigen Mietverhältnissen eine einvernehmliche Lösung gefunden.
Die Kommission hat mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine weitere Kommissionsmotion überwiesen, wonach der Bundesrat dafür sorgen soll, dass Betreiber von Restaurants und anderen vom Bundesrat geschlossenen Betrieben ihrem Vermieter für die Zeit der angeordneten Schliessung nur 30 Prozent der Miete schulden. Eine Minderheit sieht in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf.
Auch Chefs sollen Hilfe erhalten
Mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission weiter eine Motion beschlossen, die vom Bundesrat eine Änderung bei der Kurzarbeitsentschädigung verlangt. Auch mitarbeitende Unternehmensleiter sollten Anspruch auf Gelder haben – bis zum gleichen Höchstbetrag, wie er im Rahmen der Erwerbsersatzordnung für Selbstständige gilt. Eine Minderheit lehnt diese Erhöhung ab.
Zwei weitere Motionen der WAK betreffen die Solidarbürgschaftsverordnung: Einerseits soll der Bundesrat die Dauer einer Solidarbürgschaft auf maximal 8 Jahre verlängern, andererseits soll er für Kredite unter 500'000 Franken für krisenbetroffene Unternehmen auch nach dem ersten Jahr einen Zinssatz von 0,0 Prozent garantieren.
Unternehmen schützen
Auch bezüglich Radio- und Fernsehabgaben (RTVG) sieht die Kommission raschen Handlungsbedarf. Arbeiten mehrere Firmen auf dem Bau oder in einer anderen Branche für einen Grossauftrag zusammen, erhält jede Arbeitsgemeinschaft (Arge) dafür zusätzlich zur eigenen Rechnung der verschiedenen Unternehmen eine umsatzabhängige Rechnung. Diese Mehrfachbesteuerung soll laut der WAK abgeschafft werden.
Nicht zuletzt gilt es aus Sicht der Kommission, den missbräuchlichen oder mehrfachen Bezug von staatlichen Unterstützungsleistungen rigoros zu unterbinden. Die WAK verabschiedete eine weitere Kommissionsmotion, um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen.
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