Vorschlag Berset Kommt nun doch eine Maskenpflicht im ÖV?

tsha

1.7.2020

Bislang nur eine Empfehlung, keine Pflicht: das Tragen einer Gesichtsmaske im gesamten ÖV der Schweiz.
Bislang nur eine Empfehlung, keine Pflicht: das Tragen einer Gesichtsmaske im gesamten ÖV der Schweiz.
Bild: Keystone

Laut einem Medienbericht plant Bundesrat Alain Berset, dass das Tragen von Masken im gesamten ÖV der Schweiz zur Pflicht wird – womöglich schon ab heute Nacht.

Kommt nun plötzlich doch eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr? Nachdem über Wochen über die Notwendigkeit eines solchen Schrittes diskutiert wurde, könnte der Bundesrat nun Nägel mit Köpfen machen: Wie der «Tages-Anzeiger» unter Berufung auf gut informierte Quellen schreibt, will Alain Berset im Bundesrat den Antrag stellen, bereits ab heute Nacht eine Pflicht zum Tragen von Masken im ÖV einzuführen. Eine Ausnahme würden Seilbahnen bilden.

Das wäre ein Entscheid mit Signalwirkung: So empfehlen Bund und die Transportunternehmen zwar seit Langem, in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske zu tragen – Bundespräsidentin und Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga etwa wirbt auf Twitter dafür. Eine Pflicht dazu gibt es aber bisher nicht.

Der Ruf nach einer landesweiten Maskenpflicht wurde zuletzt aber immer lauter. Denn die Infektionszahlen hierzulande steigen wieder, seit die Schweiz am 19. Juni von der «ausserordentlichen» zur «besonderen Lage» zurückgekehrt ist. Es kam zu Massenansteckungen in einem Club in Zürich,  in Bern feierten zuletzt Hunderte bei einem illegalen Rave, ohne sich gross um Hygieneregelungen zu scheren.

Doch wer eine solche Maskenpflicht einführen sollte, das gab zuletzt viel zu reden. Denn der Bund hat mit der Herabstufung zur «besonderen Lage» auch wieder viele Kompetenzen an die Kantone abgetreten. An einer Pressekonferenz bestätigte Gesundheitsminister Berset kürzlich sogar explizit, dass die Kantone eine Maskenpflicht auf ihrem Gebiet erlassen könnten, wenn sie einen Bedarf dazu sähen.

Tatsächlich kann aber auch der Bund immer noch eine Maskenpflicht in allen 26 Kantonen anordnen. Artikel 185 der Bundesverfassung macht das möglich. Dort heisst es, der Bund könne «Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen». Auch Artikel 6 des Epidemiegesetzes wäre ein entsprechender Hebel.

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