EU - SozialversicherungKompromisssuche: Arbeitslose EU-Grenzgänger
SDA
27.1.2019 - 15:03
Die EU-Staaten und das EU-Parlament sollen sich am 31. Januar bei der Entschädigung von arbeitslosen Grenzgängern auf einen Kompromiss einigen. Die Version des EU-Parlaments wäre für die Schweiz von Vorteil. Setzten sich die EU-Staaten durch, könnte es teuer werden.
Denn die Mitgliedstaaten wollen im Rahmen einer Revision der Vorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, dass EU-Grenzgänger künftig Arbeitslosengeld vom Beschäftigungsland erhalten sollen. Schliesslich zahlen sie dort auch Sozialversicherungsbeiträge, so die Argumentation.
Heute zahlt im Falle von Arbeitslosigkeit hingegen das Land, in dem der arbeitslose Grenzgänger wohnt. Vom Beschäftigungsland selbst gibt es lediglich eine kleine befristete Ausgleichszahlung.
Vor allem die osteuropäischen Länder und Frankreich hatten sich vergangenen Juni für diesen Systemwechsel stark gemacht. Mit seinen vielen Grenzgängern, die in Deutschland und Luxemburg arbeiten, könnte Paris so künftig viel Geld sparen.
"Die finanzielle Belastung wird damit gerecht auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt", hatte die französische Ministerin Muriel Pénicaud damals im Juni gesagt.
EU-Parlament will Wahlfreiheit
Das EU-Parlament hingegen will den Grenzgängern die Wahlfreiheit lassen, in welchem Land sie die Arbeitslosenentschädigung beziehen wollen.
Diese Version käme den französischen Grenzgänger-Organisationen entgegen, die sich gegen den Systemwechsel stellen. In Briefen an die EU-Kommission und an EU-Staaten wiesen sie auf die Sprachbarriere hin, die zu Probleme bei der Betreuung der französischen Arbeitslosen in Deutschland aber auch bei der Weiterbildung führen dürften.
Ausserdem weisen sie darauf hin, dass die französische Arbeitslosenunterstützung "viel vorteilhafter ist" als die deutsche. Es sei deshalb davon auszugehen, dass ein Systemwechsel künftig die "Freizügigkeit in der EU bremsen" dürfte.
Teuer für die Schweiz
Auch für die Schweiz wäre die Variante des EU-Parlaments von Vorteil. Denn setzen sich die EU-Staaten durch, könnte es teuer werden. Mit rund 320'000 Grenzgängern kann dies zu Ausgaben eines "höheren dreistelligen Millionenbetrags" für die Schweiz führen, wie Cornelia Lüthy, Vizedirektorin im Staatssekretariat für Migration (SEM), bei einem Arbeitsbesuch Mitte letzten Jahres in Brüssel erklärt hatte.
Zwar ist die Schweiz aktuell nicht verpflichtet, diese Anpassungen zu übernehmen. Doch geht Bern davon aus, "dass die EU und ihre Mitgliedstaaten von der Schweiz die Übernahme dieser Rechtsentwicklung fordern werden" - und zwar unabhängig von einem institutionellen Rahmenabkommen. Schliesslich habe man frühere Änderungen stets übernommen, schreibt der Bund in seinen Erläuterungen zum Rahmenabkommen.
Denn dank der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme ist laut EU-Kommission garantiert, dass im Rahmen der Personenfreizügigkeit "niemand, der in einen anderen Mitgliedstaat zieht, seinen Sozialschutz verliert".
Im Rahmenabkommen selbst wird die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme nicht erwähnt, da der Gesetzgebungsprozess in der EU noch nicht abgeschlossen ist. Brüssel und Bern müssten sich also zu einem späteren Zeitpunkt darüber einigen. Doch für die EU sei klar, "dass alle Teilnehmenden am EU-Binnenmarkt den gleichen Bedingungen unterstehen müssen", heisst es in den Erläuterungen des Bundes weiter.
Parlament mit wenig Chancen
Auf welche Variante sich das EU-Parlament und die EU-Staaten bei der Arbeitslosenentschädigung von Grenzgängern schlussendlich einigen werden, dürfte sich am 31. Januar zeigen.
Mehrere von der Nachrichtenagentur Keystone-SDA befragte Diplomaten gehen jedoch davon aus, dass sich in dieser Frage die Mitgliedstaaten mir ihrem Modell durchsetzten werden.
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