Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Vorwürfe der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft gegen Michael Lauber teilweise und spricht sich für eine Lohnkürzung in geringerem Ausmass aus. Lauber hat nach dem Urteil den Rücktritt angeboten.
Das Gericht stellte laut einer Mitteilung vom Freitag fest, dass Lauber mehrere Amtspflichtverletzungen begangen hat. Die Amtspflichtverletzungen und deren Schwere rechtfertigen laut Gericht den Entscheid der Aufsichtsbehörde für die Lohnreduktion als schwerstmögliche Art einer Disziplinarsanktion.
Bei der Lohnkürzung gelte es indes zu berücksichtigen, dass die Aufsichtsbehörde auch unbegründete Vorwürfe gegen Lauber vorgebracht habe, hielt das Gericht fest. Es hat eine Kürzung von fünf Prozent statt der von der Aufsichtsbehörde verfügten acht Prozent eines Jahresgehalts angeordnet.
Gegen diese Verfügung der Aufsichtsbehörde hatte Lauber beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Auch der jüngste Gerichtsentscheid ist nicht endgültig; er kann vor Bundesgericht angefochten werden.
Auf den Richterspruch aus St. Gallen hin bot Lauber der Gerichtskommission der Räte in einer persönlichen Mitteilung am Freitag seinen Rücktritt an. Er respektiere das Urteil, hiess es in dem Text, den Lauber den Medien zustellte.
«Die Unterstellung der Lüge weise ich nach wie vor in aller Form zurück», schrieb Lauber. Und: «Wenn man mir jedoch als Bundesanwalt nicht glaubt, dann schadet dies der Bundesanwaltschaft.»
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