Bezirksgericht Meilen Mann verprügelt Gasthaus-Angestellten – Gefängnis

Sven Ziegler

16.8.2024

Der Mann musste sich vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten. (Archivbild)
Der Mann musste sich vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten. (Archivbild)
sda

Im Bezirk Meilen hat im vergangenen Herbst ein Kunde einen Angestellten eines Gasthauses verprügelt. Nun muss er ins Gefängnis.

Sven Ziegler

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  • Im Bezirk Meilen hat im vergangenen Herbst ein Gast einen Angestellten eines Gasthauses verprügelt.
  • Dabei hat er ihn getreten und geschlagen – selbst, als dieser schon am Boden lag.
  • Nun muss er ins Gefängnis, wie das Bezirksgericht entschieden hat. 

Am Bezirksgericht Meilen ZH wurde ein Fall verhandelt, bei dem ein 37-jähriger Mann im letzten Oktober einen Mitarbeiter eines Gasthauses körperlich angegriffen hatte.

Der Angriff ereignete sich, nachdem der Mitarbeiter den Gast auf Beschwerden anderer Gäste wegen Lärms hingewiesen hatte. Der 37-Jährige reagierte darauf aggressiv, schlug den Hauswart, der für Zimmerreinigung und Service zuständig war, mehrfach mit der Faust ins Gesicht und nahm ihn in den Schwitzkasten.

Als das Opfer zu Boden ging, wurde es weiter geschlagen, berichtet der «Tages-Anzeiger» von der Gerichtsverhandlung. Besonders brutal waren die Fusstritte ins Gesicht, die das Opfer beschrieb, nachdem es den Schutzarm gesenkt hatte. Dabei verlor es einen Schneidezahn.

Opfer gibt sich versöhnlich

Das 50-jährige Opfer berichtete vor Gericht, dass der Angriff völlig unerwartet gekommen sei. Zwischen ihm und dem Beschuldigten, einem Dauermieter im Gasthaus, sei zuvor nichts vorgefallen.

Trotz der erlittenen Gewalt zeigte sich das Opfer versöhnlich. Der Beschuldigte hatte sich vor der Verhandlung entschuldigt und seine Tat bereut, was das Opfer akzeptierte. Der Angreifer gab zu, stark alkoholisiert gewesen zu sein und räumte die Faustschläge ein. Die Fusstritte bestritt er  jedoch. Sein Verteidiger argumentierte, dass keine ausreichenden Beweise für die Fusstritte vorlägen und das Gericht deshalb zugunsten seines Mandanten entscheiden solle.

Der Staatsanwalt sah die Sache jedoch anders, forderte eine 16-monatige Freiheitsstrafe mit einer dreijährigen Bewährungsfrist, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Er betonte, dass das Opfer durch die Fusstritte schwere Verletzungen wie einen Schädelbruch hätte erleiden können.

Das Gericht überraschte letztlich alle und entschied strenger als gefordert.  Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, von denen neun Monate unbedingt zu verbüssen sind. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 30 Franken ausgesprochen.

Das Urteil wurde auch deshalb so gefällt, weil der Beschuldigte bereits vorbestraft war und sich zudem heftig gegen die Polizei gewehrt hatte. Der Richter stellte klar: «Das Urteil ist nicht hart, sondern fair.»