3000 Franken BusseMutter fährt mit Tochter während Schulzeit in die Ferien
pfi
14.8.2024
Eine Mutter hat sich über ein abgelehntes Dispensationsgesuch hinweggesetzt – und ist mit ihrer 14-jährigen Tochter trotzdem in die Ferien gefahren. Sie wurde zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt.
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14.08.2024, 22:36
15.08.2024, 07:07
Philipp Fischer
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Die Mutter einer 14-Jährigen ist während der Schulpflicht mit ihrer Tochter in die Ferien gereist.
Ein abgelehntes Dispensationsgesuch wurde von der Erziehungsberechtigten ignoriert.
Sie erhielt einen Strafbefehl über 3000 Franken.
Am Donnerstag entscheidet das Bezirksgericht Winterthur über die Einsprache der Mutter.
Der Fall spielte sich bereits im Jahr 2023 ab, beschäftigt aber bis heute das Gericht: Eine 51-jährige Winterthurerin wollte in den Sportferien mit ihrer 14-jährigen Tochter eine Woche länger verreisen.
Am 9. Januar 2023 stellte sie bei der Sekundarschule ihrer Tochter ein Gesuch für eine zusätzliche Ferienwoche, wie «20 Minuten» berichtet. Die Schule lehnte den Antrag jedoch ab. Der Grund: Genau in dieser Woche fanden in der Schule für die Berufswahl wichtige Stellwerktests statt.
Das hinderte Mutter und Tochter jedoch nicht daran, trotzdem zu verreisen. Der Schulleitung blieb die Abwesenheit der Schülerin natürlich nicht verborgen. Sie stellte einen Strafbefehl gegen die Mutter.
Erschwerend kam bei der Anklage hinzu, dass die schulischen Leistungen des Mädchens im Schuljahr als ungenügend bewertet wurden. Auch die hohe Zahl der Absenzen fiel ins Gewicht: Die Schülerin fehlte im ersten Semester 36 Halbtage, sechs davon sogar unentschuldigt. Die Höhe der Busse beläuft sich auf 3000 Franken.
Gegen die Erfüllung der Schulpflicht verstossen
Eltern sind dazu verpflichtet, die Ferienzeiten ihrer Kinder einzuhalten. Laut dem Strafbefehl hat die Mutter nach Artikel 57 der kantonalen Volksschulverordnung gegen ihre «Elternpflicht zur Gewährleistung des regelmässigen Schulbesuchs ihres Kindes» verstossen.
Artikel 57 der kantonalen Volksschulverordnung verpflichtet Eltern und Dritte, die Verantwortung für die Erziehung, sowie den regelmässigen Schulbesuch, die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen Pflichten zu tragen.
Die Mutter hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Nun muss das Bezirksgericht Winterthur entscheiden. Der Fall kommt am Donnerstag vor den oder die Richter*in. Sollte die Mutter mit ihrem Einspruch scheitern, stehen ihr zusätzliche Gerichtskosten in Höhe von 900 Franken ins Haus.
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