Infektionsschutz Maskenpflicht: Wo, wann, wie ist der Gesichtsschutz nötig?

tgab

1.7.2020

In öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein Gesichtsschutz getragen werden. Wie die neue Verhaltensanordnung genau umgesetzt wird, verrät der Masken-Frage-Antwort-Überblick.
In öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein Gesichtsschutz getragen werden. Wie die neue Verhaltensanordnung genau umgesetzt wird, verrät der Masken-Frage-Antwort-Überblick.
Bild: KEYSTONE

Das Tragen der Maske ist in einigen Alltagssituationen wieder Pflicht. Aber wann und wo genau? Ein Überblick.

Mit den Lockerungen der Schutzmassnahmen sind wieder mehr Menschen im öffentlichen Raum unterwegs. Der Bundesrat setzt zwar auch in Zukunft stark auf eigenverantwortliches Handeln, doch wurde für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen ein Schutzkonzept entwickelt. Ein wichtiger Bestandteil ist das Tragen von Gesichtsmasken. Doch wann und wo genau muss man Nase und Mund verdecken?

Wo überall gilt die Maskenpflicht?

Ab Montag im gesamten öffentlichen Verkehr – also in Zügen, Trams und Bussen, aber auch in Seilbahnen oder auf Schiffen müssen Masken getragen werden. Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen. Das Tragen der Maske ist nunmehr eine «Verhaltensanordnung». Diese kann vom Zugpersonal angeordnet und notfalls auch mit einer Busse belegt werden. Zudem wird die Bahnpolizei Kontrollen durchführen.



Muss ich auch eine Maske tragen, wenn der Zug oder Bus halb leer ist?

Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, wie viele Leute im öffentlichen Verkehr unterwegs sind. Man weiss nicht im Voraus, wie viele Personen zusteigen werden. Angesichts des Berufsverkehrs sowie des Freizeitverkehrs in der Ferienzeit ist grundsätzlich mit einem hohen Personenaufkommen zu rechnen.

Gibt es für kleine Kinder und andere Personen Ausnahmen?

Kinder unter zwölf Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Zudem sind Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Masken tragen können, ebenfalls ausgenommen.



Welche Masken werden empfohlen? Kann ich eine selbstgenähte tragen?

Im öffentlichen Verkehr können Sie Hygienemasken (chirurgische Maske, OP-Maske) oder industriell nach Normen gefertigte Textilmasken tragen.  Selbstgenähte Masken sind nicht empfohlen. Wichtig ist: Die Maske muss Mund und Nase bedecken, sonst ist sie wirkungslos.

Kann ich auch den Schal über Gesicht und Nase ziehen, oder sonst ein Tuch, wenn ich keine Maske habe?

Nein, mit einem Schal oder Tuch wird die Maskenpflicht nicht erfüllt. Ein Schal schützt nicht ausreichend vor Ansteckung und hat auch nur eine beschränkte Fremdschutzwirkung.

Kann man Textilmasken zweimal hintereinander brauchen?

Ja, dabei sollte eine Textilmaske maximal für einen Tag, z. B. morgens und abends im Pendelverkehr getragen und danach gewaschen werden.



Muss ich im Restaurant eine Maske tragen?

Eine Maske ist im Restaurant nicht Pflicht. Bei einem Restaurantbesuch oder der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen sollte man aber möglichst seine Kontaktdaten hinterlassen. So können die kantonalen Behörden die Infektionsketten nachverfolgen. 

Und wie sieht die Situation in Clubs aus?

Auch für Clubs besteht keine Maskenpflicht. Der Grund: Clubs haben die Möglichkeit, Listen mit den Kontaktdaten aller Besucher und Besucherinnen zu erstellen.

Warum gibt es nicht überall im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht?

Die Abstandsregeln sollten überall im öffentlichen Raum eingehalten werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Risiko einer Ausbreitung aber erhöht, weil viele Menschen über längere Zeit nahe beieinander sind. Deshalb besteht dort eine Maskenpflicht. Zudem lassen sich die Kontaktdaten der anwesenden Personen nicht erfassen wie in Restaurants oder Clubs, was ein Contact Tracing verunmöglicht, wenn eine Person an Covid-19 erkrankt.

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