ÜbersichtMaskenpflicht, Geld für ÖV – die Entscheide des Bundesrats
SDA/tjb
1.7.2020
Im ÖV gilt neu eine Maskenpflicht, Einreisende aus bestimmten Ländern müssen in Quarantäne und längere Hilfen für Selbstständige – die jüngsten Entscheide des Bundesrats im Überblick.
«Es gibt tatsächlich eine Steigerung der Fallzahlen», stellte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien in Bern fest. Weil die Reisebewegungen nun wieder zunehmen und die bisherige Empfehlung zu wenig befolgt werde, habe man eine Maskenpflicht im ganzen Land beschlossen. Die Kantone könnten aber nach wie vor weitergehende Regeln beschliessen.
Bei der Maskenpflicht gibt es allerdings Ausnahmen: Kinder unter zwölf Jahre sowie Personen, die aus medizinischen oder anderen wichtigen Gründen keine Maske tragen können, sind davon ausgenommen. Die entsprechende Verordnung, die die Einzelheiten regelt, wird am Donnerstag erlassen. Bussen für Menschen, die sich nicht an die Maskenpflicht halten, sind keine vorgesehen. Sie können aber aus dem Verkehrsmittel gewiesen werden.
UMFRAGE
MASKENPFLICHT IM ÖV
Einreisebeschränkungen
Neue Regeln gelten auch bei der Einreise aus dem Ausland – damit soll die erneute Einschleppung des Virus verhindert werden. Ebenfalls vom kommenden Montag an müssen Reisende aus gewissen Gebieten für zehn Tage in Quarantäne. Das Bundesamt für Gesundheit führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird.
Die betroffenen Personen müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.
Gleichzeitig will die Landesregierung das Grenzregime für Einreisen aus anderen Ländern lockern. Parallel zur EU will der Bundesrat die Beschränkungen für ein gutes Dutzend Drittstaaten aufheben. Im Gegensatz zur EU soll die Änderung aber nicht sofort erfolgen, sondern erst auf den 20. Juli.
Zunächst hatte er die Hilfe ab Anfang Juni gestoppt. Dieser Entscheid stiess auf breite Kritik.
Längere Kurzarbeitsentschädigung
Firmen können länger als geplant Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Die Höchstbezugsdauer wird von zwölf auf 18 Monate verlängert. Damit will die Regierung einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenwirken.
Die Ausgaben für die Kurzarbeitsentschädigung gehen zulasten der Arbeitslosenversicherung (ALV). Diese soll darum mit mehreren Milliarden Franken unterstützt werden. Dazu ist eine Gesetzesänderung nötig, die von den eidgenössischen Räten beschlossen werden muss. Die Parlamentarier sollen sich in der Herbstsession mit dem Thema befassen.
Finanzhilfe für den öffentlichen Verkehr
Der Bund federt die grossen Verluste von öffentlichem Verkehr und Schienengüterverkehr mit 800 Millionen Franken ab. Er folgt damit einer Motion aus dem Parlament.
Die Branche könne die hohen Ertragsausfälle nicht aus eigener Kraft vollständig kompensieren, schreibt der Bundesrat dazu in einer Mitteilung. Die Landesregierung wolle deshalb sicherstellen, dass die Unternehmen zahlungsfähig bleiben und das Transportangebot nicht eingeschränkt werden muss.
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