Mit dem Bundesgerichtsurteil ist der Fall des ehemaligen Erstfelder Barbetreibers Ignaz Walker juristisch abgeschlossen, nicht aber für die Urner Regierung. Sie will die Berichterstattung der Medien untersuchen lassen und führt eine Administrativuntersuchung zu Ende.
Der Regierungsrat wolle Anfang 2019 einen Auftrag für eine medienwissenschaftliche Analyse erteilen, teilte die Regierung am Mittwoch mit. Wer die Studie ausführen solle und welche Fragen zu beantworten seien, stehe noch nicht fest, sagte Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti auf Anfrage.
Für die Regierung sei es interessant, die Rolle der Medien in dem Fall untersuchen zu lassen. Die Regierung erhoffe sich Erkenntnisse darüber, welchen Einfluss die Berichterstattung auf die Prozesse gehabt habe. Schliesslich sei die Berichterstattung auch vom Bundesgericht gerügt worden.
Vertauschte Rollen
Die "Rundschau" von SRF hatte mehrmals über den Milieuwirt aus Erstfeld berichtet, der national bekannt geworden war, weil gegen ihn ein langwieriger, mit Pannen behafteter Prozess geführt worden war, dem das Bundesgericht Anfang Dezember mit einer zehnjährigen Haftstrafe wegen versuchten Mordes ein Ende setzte.
Die Sendung brachte während des Verfahrens eine Komplotttheorie ins Spiel. Diese wurde vom Bundesgericht verworfen, das zugleich SRF kritisierte, weil es Unterlagen nur unvollständig an die Strafbehörde herausgegeben habe. Zudem seien Einschwärzungen selektiv vorgenommen worden, was einer Manipulation gleichgekommen sei.
"Die Medien schauen uns auf die Finger, warum soll das nicht auch einmal umgekehrt sein", sagte Moretti. Über dieses Vorgehen habe im Gremium Einigkeit geherrscht. Der Kanton würde überdies in verschiedenen Bereichen immer wieder wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag geben, um etwa Entscheidungsgrundlagen zu erhalten.
Administrativuntersuchung geht weiter
Wiederaufnehmen lässt die Urner Regierung zudem eine Administrativuntersuchung. Dabei geht es um die Frage, ob ein Polizist im Fall Walker hätte in Ausstand treten müssen. Der leitende Spurenermittler der Urner Kantonspolizei soll ermittelt haben, obschon er in einen privaten Streit mit dem Beschuldigten verwickelt gewesen war.
Dazu hatte 2015 der unabhängige Gutachter Hanspeter Uster einen Bericht erstellt, allerdings zwei Fragen unbeantwortet gelassen. Einerseits, ob ein Ausstand angezeigt gewesen wäre und anderseits, ob der Ermittler weiterhin fallbezogene Tätigkeiten ohne persönlichen Kontakt zu Walker ausführen dürfte. Uster hatte empfohlen, das Audit bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zu sistieren, um Verfahrenskonflikte zu vermeiden.
Eine externe Fachperson soll dies nun nachholen. Die Ausstandsregelungen in Strafverfahren seien mittlerweile aber wegen der eidgenössischen Strafprozessordnung angepasst worden. Es handle sich dabei um politische Vergangenheitsbewältigung.
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