Mehr Transparenz Luzern stärkt Rechte von Mietern – mit einem hauchdünnen Mehr

SDA

27.9.2020 - 14:22

Bei einem Mieterwechsel im Kanton Luzern muss der bisherige Mietzins im Falle von Wohnungsknappheit offengelegt werden. (Symbolbild)
Bei einem Mieterwechsel im Kanton Luzern muss der bisherige Mietzins im Falle von Wohnungsknappheit offengelegt werden. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Im Kanton Luzern muss im Fall von Wohnungsknappheit bei einem Mieterwechsel neu der bisherige Mietzins offengelegt werden. Die Stimmberechtigten haben mit einem Ja-Stimmenanteil von 50,11 Prozent eine Volksinitiative, die die Formularpflicht forderte, gutgeheissen.

80'299 stimmten der Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» des Mieterverbandes zu, 79'935 lehnten sie ab. Die Stimmbeteiligung betrug 59,44 Prozent.

Eine unmittelbare Auswirkung hat die Volksinitiative nicht, weil die Formularpflicht nur dann erlassen werden muss, wenn im Kanton im Durchschnitt weniger als 1,5 Prozent der Wohnungen leer stehen. Zur Zeit beträgt die Leerwohnungsziffer kantonsweit 1,66 Prozent.

Die Formularpflicht gilt somit momentan auch nicht in der Stadt Luzern, wo mit einem Leerstand von 1,16 Prozent der Wert von 1,5 Prozent unterschritten wird. Hier wurde die Initiative mit knapp 69 Prozent Ja-Stimmen am deutlichsten angenommen. Auch die Stadtregierung hatte die Initiative unterstützt.

Regierung war dagegen

Der Regierungsrat hatte bereits die Möglichkeit, für den Kanton oder Teile davon die Formularpflicht einzuführen. Er lehnte die Initiative deswegen als unnötig und zu unflexibel ab. Auch dürfe die Bedeutung der Leerwohnungsziffer nicht überschätzt werden.

Die Mehrheit der Stimmenden folgte aber den Argumenten des Mieterverbands. Die automatische Bekanntgabe der Vormiete mit einem offiziellen und leicht auszufüllenden Formular schaffe Transparenz und sei ein bewährtes Rezept gegen Mietzinsexzesse. Die Formularpflicht habe somit eine kostendämpfende Wirkung.

Der Mieterverband hatte die Initiative im April 2018 mit 4332 Unterschriften eingereicht. Der Kantonsrat lehnte das Begehren im September 2019 ab. Die für den 17. Mai 2020 geplante Volksabstimmung wurde wegen der Coronapandemie auf den Herbst verschoben.

Zurück zur Startseite