Pensionskasse Mindestzinssatz steigt auf 1,25 Prozent

su, sda

4.9.2023 - 18:25

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge beantragt, den Mindestzinssatz für Vorsorgeguthaben auf 1,25 Prozent anzuheben.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge beantragt, den Mindestzinssatz für Vorsorgeguthaben auf 1,25 Prozent anzuheben.
Keystone

Der Mindestzinssatz für Guthaben der beruflichen Vorsorge wird 2024 von einem Prozent auf 1,25 Prozent angehoben. Der Bundesrat hat eine Empfehlung der BVG-Kommission angenommen. 

su, sda

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im kommenden Jahr wird der Mindestatz für die BVG von einem auf 1,25 Prozent angehoben.
  • Das hat der Bundesrat beschlossen.
  • Zuvor sprach sich die zuständige Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dafür aus. 

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden müssen. Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Laut «Blick» hat der Bundesrat am heutigen Mittwoch beschlossen, dass der Mindestzins im nächsten Jahr von 1 auf 1,25 Prozent ansteigen wird.

Somit wurde ein Vorschlag der eidgenössischen BVG-Kommission angenommen. Sie wollte mit ihrer Empfehlung den gestiegenen Zinsen und der Teuerung Rechnung tragen, wie sie zuvor mitteilte. Sie hatte Sätze von 0,5 bis zu 2,0 Prozent diskutiert und sich schliesslich für 1,25 Prozent entschieden.

Schwierige Entwicklung der Finanzmärkte

Sie begründete den Entscheid mit der schwierigen Entwicklung der Finanzmärkte. Auch könne nicht die ganze Rendite einer Pensionskasse für die Mindestverzinsung verwendet werden. Kassen seien etwa verpflichtet, Wertschwankungsreserven zu bilden und nötige Rückstellungen vorzunehmen.

Vorsorgeeinrichtungen könnten eine höhere Verzinsung gewähren, wenn es ihre Finanzen zuliessen. Vorsorgeeinrichtungen, die nur das Obligatorium versicherten und damit unter dem hohen Umwandlungssatz für die Berechnung der Renten litten, hätten diesen Spielraum aber oft nicht.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisierte die Empfehlung in nach der Empfehlung. Ein Mindestzinssatz würde von 1,25 Prozent würde der aktuellen Teuerung hinterherhinken, schrieb er. Die Altersguthaben verlören so weiter an Wert. Die Gewerkschaften forderten eine Erhöhung auf zwei Prozent. 

Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, zeigte sich zuvor erfreut über die Erhöhung. Die BVG-Kommission trage der Zinswende endlich Rechnung, hiess es in seiner Mitteilung. Allerdings hätte sich auch Travail.Suisse aufgrund der Inflation eine stärkere Erhöhung gewünscht.