Sie fühlt sich diskriminiertCoop-Mitarbeiterin kündigt wegen Kopftuchverbot
tgab
26.6.2023
Kopfbedeckungen sind laut Bekleidungsvorschriften von Coop beim Personal mit Kundenkontakt untersagt. Davon wird keine Ausnahme gemacht, wie eine langjährige Mitarbeiterin nun erfuhr.
tgab
26.06.2023, 19:48
Gabriela Beck
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Einer muslimischen Mitarbeiterin bei Coop wurde das Tragen eines Kopftuchs verboten.
Die Frau arbeitet zum Teil mit Kundenkontakt an der Kasse.
Das sei unter Umständen rechtens, bestätigt eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Die Frau fühlt sich diskriminiert und hat gekündigt.
Zwölf Jahre lang arbeitete eine Muslimin bei Coop, unter anderem an der Kasse. Nachdem sie sich intensiver mit ihrer Religion auseinandergesetzt hatte und dies mittels Tragens eines Kopftuchs künftig auch zum Ausdruck bringen wollte, gab es ein Problem. Kopftücher seien gemäss Bekleidungsreglement im Verkauf nicht erlaubt, hiess es bei Coop. In Verhandlungen mit ihren Vorgesetzten stiess die Frau auf Granit.
«Coop hat mir quasi gesagt, entweder gehst du arbeiten oder du trägst ein Kopftuch», empört sich die Schweizerin bei «20 Minuten». Sie wirft ihrem Arbeitgeber Diskriminierung vor: «Coop wirbt damit, Inklusion und Integration zu fördern. Doch das Kopftuchverbot beweist das Gegenteil.»
Kopftuch bei Aldi, Lidl und Migros Zürich erlaubt
Aldi und Lidl kennen kein Kopftuchverbot, bei Lidl dürfen Männer auch Turban tragen. Bei der Migros unterscheiden sich die Vorschriften regional: In Zürich ist das Tragen eines Kopftuchs auch bei Kundenkontakt erlaubt, in Basel, der Ostschweiz, dem Aargau, Bern und Solothurn nicht.
Coop bestätigte den Vorfall gegenüber der Zeitung, den Vorwurf weist der Detailhändler aber zurück: Wenn Mitarbeitende darauf bestünden, ein Kopftuch bei der Arbeit zu tragen, suche man gemeinsam nach Lösungen, beispielsweise einen Arbeitsort, wo das Bekleidungsreglement eine Kopfbedeckung zuliesse – etwa in den Bereichen Administration, Produktion und Logistik.
Im Fall der dreifachen muslimischen Mutter gelang dies jedoch offenbar nicht. Sie erzählt weiter: «Ich betonte, dass ich gerne bei Coop bleiben möchte, aber es gab keine passende Lösung.» Sie kündigte.
Ein Kopftuchverbot während der Arbeit ist rechtlich zulässig
Auch Denner untersagt seinem Verkaufspersonal, während der Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Als privatrechtliche Arbeitgeber verstossen weder Denner noch Coop damit gegen die Religionsfreiheit, schreibt Fachanwältin für Arbeitsrecht Dayana Berényi Kamm bei «20 minuten». Ein Kopftuchverbot könne zudem auch zulässig sein, wenn sich das Tragen des Kopftuchs nachweislich negativ auf die Kontakte mit Kunden auswirke. Allerdings können die Arbeitgeber*innen im Einzelfall Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmenden verletzen.