Kantonale Wahlen Nager gewinnt Landammann-Stichwahl in Uri

SDA

22.4.2018 - 13:17

Erhält nach zwei Jahren in der Urner Regierung im Kollegium bereits den Vorsitz: Der FDP-Regierungsrat Roger Nager ist zum Landammann gewählt worden.
Erhält nach zwei Jahren in der Urner Regierung im Kollegium bereits den Vorsitz: Der FDP-Regierungsrat Roger Nager ist zum Landammann gewählt worden.
Source: zvg

Fast wie die Jungfrau zum Kind ist der Urner FDP-Regierungsrat Roger Nager zum Amt des Landammanns gekommen. Das Stimmvolk wählte den Baudirektor am Sonntag in der Stichwahl zum Regierungsvorsitzenden.

2208 Urnerinnen und Urner gaben Nager an der Urne ihre Stimme. 765 schrieben die Namen Vereinzelter auf ihre Stimmzettel. Die Stimmbeteiligung lag bei 12,8 Prozent, wie die Standeskanzlei mitteilte. Der 48-jährige Nager hatte bereits im ersten Wahlgang Anfang März das beste Resultat erzielt - obwohl er nicht offiziell kandidiert hatte.

Weil damals sowohl er als auch seine Parteikollegin Barbara Bär, die gemäss Turnus an der Reihe gewesen wäre für das Landammann-Amt, das absolute Mehr verfehlten, kam es zum zweiten Wahlgang. Für diesen hatte Bär ihren Verzicht erklärt. Es dürfe nicht sein, dass das Regierungskollegium durch die Landammannwahl gespalten werde, begründete sie den Schritt.

Die SVP hatte vor dem ersten Wahlgang an Bärs Stelle Nager vorgeschlagen. Auch innerhalb der CVP und SP/Grünen war Bär umstritten. Ihr wurde unter anderem vorgehalten, sie gehe zu wenig auf die Anliegen der Gemeinden ein. Als Beispiele führte die SVP die Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) auf oder den Eklat rund um die geplante Asylunterkunft in Seelisberg.

Seit 2016 in der Regierung

Nach Bärs Rückzug stellte sich Nager als offizieller Kandidat zur Verfügung, auch wenn das Amt für ihn unerwartet früh komme. Der ehemalige Gemeindepräsident von Andermatt sitzt seit 2016 in der Regierung. Bei der Landammannwahl genoss er die Unterstützung von SVP und CVP.

Anders als in den meisten Kantonen wählt im Kanton Uri nicht das Parlament den Landammann, sondern das Volk und zwar alle zwei Jahre. Es ist Brauch, dass der scheidende Landammann von dessen Stellvertreter, dem Landesstatthalter, beerbt wird. Das war zumindest in den vergangenen Jahrzehnten so gewesen.

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