EinkaufstourismusNationalrat belässt Wertfreigrenze bei 300 Franken
SDA, red.
6.3.2024
Es braucht keine Massnahmen gegen den Einkaufstourismus, findet der Nationalrat. Er sprach sich am Mittwoch dagegen aus, an der Wertfreigrenze von heute 300 Franken zu rütteln.
SDA, red.
06.03.2024, 16:54
06.03.2024, 16:57
SDA, red.
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Der Nationalrat will nichts von Massnahmen gegen den Einkaufstourismus im Zollgesetz wissen.
Die grosse Parlamentskammer lehnte am Mittwoch einen Antrag ab, wonach die Wertfreigrenze für Einfuhren nur noch bedingt gelten sollte.
Eine Minderheit der nationalrätlichen Wirtschaftskommission wollte, dass die Freigrenze von 300 Franken nur noch dann gelten solle, wenn jemand die Mehrwertsteuer für Einkäufe im Ausland nicht zurückerhalten habe.
Der Nationalrat will keine Massnahmen gegen den Einkaufstourismus ins Zollgesetz schreiben. Er hat am Mittwoch einen Antrag abgelehnt, wonach die sogenannte Wertfreigrenze für Einfuhren nur noch bedingt gelten sollte.
Die grosse Kammer lehnte einen Minderheitsantrag aus ihrer Wirtschaftskommission mit 123 zu 59 Stimmen bei vier Enthaltungen ab. Diese Minderheit forderte, dass die Freigrenze von heute 300 Franken nur noch gelten solle, wenn jemand nach einem Einkauf im Ausland dort die Mehrwertsteuer nicht zurückerhalten habe.
Die Wertfreigrenze oder Zollfreigrenze besagt: Einkaufstourist*innen müssen bei ihrer Rückreise in die Schweiz erst dann die Mehrwertsteuer bezahlen, wenn der Wert ihrer Waren mehr als 300 Franken pro Person überschreitet.
Nachteil für Gewerbe im Grenzgebiet
Leo Müller (Mitte/LU) sagte im Namen der Minderheit, jedes Jahr würden via Einkaufstourismus weit über zehn Milliarden Franken ausgegeben, ein Grossteil der Einfuhren falle unter die Freigrenze. Dies sei eine Benachteiligung des Gewerbes in grenznahen Regionen. Unterstützung erhielt die Mitte-Partei in der Sache von Teilen der Fraktionen der SVP und der Grünen.
Der Zürcher FDP-Nationalrat Beat Walti dagegen kritisierte, es gehe lediglich um eine «signalhafte Meinungsäusserung», indem man nun etwas ins Gesetz schreibe. Ein Kompromiss zur Senkung der Freigrenze sei an anderer Stelle auf gutem Weg: Zwei Standesinitiativen und eine Kommissionsmotion zum Thema seien hängig.
Der Minderheitsantrag würde eine komplett unsinnige Situation schaffen, so Walti. Man müsste dann auch die in Mailand eingekaufte Pasta oder Geschenke verzollen, weil es gar keine Freigrenze mehr gäbe.
Zweifel an Beweisbarkeit
Zweifel wurden in der Debatte auch daran geäussert, dass ein Beweis, dass man als Reisender oder Reisende die Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert habe, überhaupt möglich sei.
Müller sowie Markus Ritter (Mitte/SG) betonten in diesem Zusammenhang, es gehe vor allem darum, im Rahmen der Beratung des Zollgesetzes eine Lösung zu suchen. Was deren genaue Ausgestaltung angehe, könne in einer späteren Phase auch noch der Ständerat Vorschläge machen.