TestkostenNationalrat entscheidet über Verlängerung für Covid-Gesetz
su, sda
27.9.2022 - 04:32
Der Nationalrat entscheidet am heutigen Dienstag über eine Verlängerung von einigen Bestimmungen im Covid-19-Gesetz. Unter anderem geht es um die Bezahlung und die Verantwortung für Corona-Tests.
su, sda
27.09.2022, 04:32
27.09.2022, 06:35
SDA
Bei der Debatte im Nationalrat über die Verlängerung gewisser Bestimmungen des Covid-Gesetzes zeichnet sich ein Seilziehen zur Übernahme der Kosten für Corona-Tests ab. Der Bundesrat will, dass ab 1. Januar 2023 die Kantone diese Kosten tragen und nicht mehr der Bund, wie seit dem Ausbruch der Pandemie. Vom 1. April 2023 an sollen die Kantone dann die gesamte Verantwortung für das Testsystem tragen.
Die Kantone wehrten sich in der Vernehmlassung dagegen. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) rechnet mit mehreren hundert Millionen Franken an Mehrkosten für die Kantone. Mehrere Parteien und Organisationen stützten die Vorbehalte der Kantone.
Auch die Mehrheit der Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) wünscht, dass der Bund die Testkosten und die Verantwortung für die Tests weiterhin trägt. Ebenfalls eine Mehrheit will die Kantone dazu anhalten, in den Spitälern für genügend Reserve für durch die Pandemie bedingte Belastungsspitzen zu sorgen.
Der Bundesrat will mit der Verlängerung des Covid-Gesetzes einzelne Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie in den Händen behalten. Eines davon ist die Ausstellung von Covid-19-Zertifikaten für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Dies hält auch eine Mehrheit der SGK-N für angezeigt.
Gleich halten wollen es Bundesrat und Kommissionsmehrheit mit der deaktivierten Swiss-Covid-App – die Gesetzesgrundlagen für das Tool stehen im Epidemiengesetz. Die App dient der Nachverfolgung von Kontakten von positiv auf das Virus getesteten Menschen.
Beibehalten will der Bundesrat weiter die Kompetenz für den Bund, die Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln zu fördern. Auch die Bestimmungen zum Schutz von besonders gefährdeten Menschen am Arbeitsplatz will die Kommissionsmehrheit verlängern.
Verlängert werden sollen weiter die Bestimmungen für Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessung zur Wahrung der Reisefreiheit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern und der Grenzbevölkerung.
Umstritten ist, wie lange die Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz verlängert werden sollen. Die Mehrheit will es wie der Bundesrat bis Mitte 2024 aufrechterhalten. Minderheiten hingegen wollen Verlängerungen nur bis Ende März 2023 respektive Mitte 2023.
In die Verlängerung gehen soll auch die Regelung, dass Mitglieder des Nationalrates, die wegen pandemiebedingter Isolation oder Quarantäne nicht an den Debatten teilnehmen können, von zuhause aus abstimmen können. So beantragt es die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N).
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