700 Millionen Franken Nationalrat spart bei Ergänzungsleistungen

SDA

15.3.2018 - 18:06

Zehntausende alte und behinderte Menschen müssen möglicherweise bald mit weniger Geld auskommen. Der Nationalrat hat beschlossen, Anspruch und Höhe der Ergänzungsleistungen (EL) einzuschränken.

Am Donnerstag hat er die am Mittwoch unterbrochene Debatte zu Ende geführt. Dabei baute er weitere Hürden ein und machte die EL-Reform zu einer Sparvorlage. Nach Angaben von Bundespräsident Alain Berset belaufen sich die Einsparungen nach den Beschlüssen des Nationalrats auf über 700 Millionen Franken. Das ist fast dreimal so viel wie im Ständerat.

Zum Beispiel will der Nationalrat bei der EL-Berechnung das Einkommen von Ehegatten voll anrechnen. Bisher wurden nur zwei Drittel des Einkommens berücksichtigt. Allein damit werden 50 Millionen Franken gespart. Angelo Barrile (SP/ZH) wies vergeblich darauf hin, dass es sich um Ehegatten von Personen mit einer Behinderung handle, die wichtige Betreuungsaufgaben wahrnähmen.

Gespart wird auch bei den Krankenkassenprämien. Statt einer Pauschale wird künftig nur noch die effektiv bezahlte Prämie berücksichtigt. Nach dem Willen des Ständerats soll diese nicht höher sein als die drittgünstigste Prämie im Kanton. Der Nationalrat will den Kantonen diesbezüglich aber keine Vorgaben machen.

Tatsächliche Kosten

Zudem wird die EL-Mindesthöhe gesenkt auf den Betrag der höchsten Prämienverbilligung im Kanton, wobei 60 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämie nicht unterschritten werden dürfen. Heute bezahlen die meisten Kantone mindestens eine Durchschnittsprämie. Ist die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen kleiner, wird der Betrag angehoben. Mit der neuen Methode können die Kantone über 100 Millionen Franken sparen.

Auch bei den Heimkosten werden bei der Berechnung des EL-Anspruchs nur noch die tatsächlich verrechneten Tage berücksichtigt. Heute wird monatsweise abgerechnet, was Mehrkosten von über 50 Millionen Franken verursacht.

Abgelehnt hat der Nationalrat die umstrittene Karenzfrist von zehn Jahren. Diese hätte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer getroffen, die aus Drittstaaten in die Schweiz zurückkehren. Stattdessen stimmte er für eine minimale AHV-Beitragsfrist von zehn Jahren. Wer weniger lange eingezahlt hat, bekommt keine EL. Falls diese Regelung in Kraft tritt, könnten viele EL-Bezügerinnen und -Bezüger ihre EL verlieren.

Bereits am Mittwoch hatte der Nationalrat beschlossen, die für die EL anrechenbaren Mietzinse nur geringfügig anzuheben. In der Stadt gibt es für Alleinstehende 100 Franken mehr pro Monat, für Ehepaare rund 150 Franken. Auf dem Land bleiben die Beiträge für Alleinstehende unverändert.

Referendums-Drohung

Kantone bekommen sogar die Möglichkeit, je nach Lage auf dem Wohnungsmarkt die anrechenbaren Mietzinse um bis zu 10 Prozent zu kürzen. Damit könnten die Beträge tiefer ausfallen als heute. Dagegen hatte der Bundesrat festgestellt, dass zehntausende AHV- und IV-Rentner mit den Höchstbeträgen die Miete nicht decken können.

Einige Rednerinnen und Redner von Mitte-links-Parteien machten denn auch bereits Vorbehalte im Hinblick auf die Schlussabstimmung. Der Entscheid zu den Mietzinsen kam allerdings nur aufgrund der Abwesenheiten in diesem Lager zu Stande. Die Rentnerinnen- und Rentnerorganisation AVIVO erwägt bereits ein Referendum.

Der Ständerat hatte höhere Mietzinsmaxima beschlossen. Er wird sich nun noch einmal mit den Beträgen befassen müssen. Auch die Senkung des Lebensbedarfs für Kinder wird den Ständerat beschäftigen. Für kleine Kinder will der Nationalrat nämlich einen tieferen Betrag berücksichtigen als heute. Damit trifft er vor allem Eltern mit einer Behinderung.

Keine Mehrheit fand der Antrag, die Kosten für die externe Betreuung kleiner Kinder zu berücksichtigen. Auch ein Zuschlag für das betreute Wohnen scheiterte.

Dafür führte der Nationalrat eine neue Vermögensschwelle ein: Wer mehr als 100‘000 Franken besitzt, soll keine Unterstützung beanspruchen können. Auch die Freibeträge, die bei der EL-Berechnung nicht als Einkommen angerechnet werden, hat der Nationalrat gesenkt.

Freier Kapitalbezug

Beim Kapitalbezug zeigte sich der Nationalrat hingegen nachgiebig. Der Bundesrat hatte festgestellt, dass nicht wenige EL-Bezügerinnen und -Bezüger ihre Pensionskasse als Kapital bezogen und verbraucht hatten. Der Ständerat will den Kapitalbezug daher ganz verbieten.

Der Nationalrat beschloss jedoch, dass das Altersguthaben auch in Zukunft als Kapital bezogen werden darf. Auch wer sich selbständig machen will, kann sein Pensionskassenguthaben frei beziehen.

Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

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