Gefährder unterbringen Nationalratskommission will Anti-Terror-Gesetz weiter verschärfen

SDA/lmy

12.10.2021 - 17:58

Ein Polizist überwacht das Geschehen am Berner «Zibelemaerit»: Die Behörden sollen im Kampf gegen Terrorismus mehr Befugnisse erhalten.
Ein Polizist überwacht das Geschehen am Berner «Zibelemaerit»: Die Behörden sollen im Kampf gegen Terrorismus mehr Befugnisse erhalten.
KEYSTONE

Noch vor der Inkraftsetzung des neuen Anti-Terror-Gesetzes wird im Parlament über neue Verschärfungen diskutiert. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats will staatsgefährdende Personen künftig härter anfassen – und reagiert damit auf jüngere Ereignisse.

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In Morges VD war vor einem Jahr ein 29-jähriger Gast eines Kebab-Lokals von einem nachrichtendienstlich bekannten Mann niedergestochen worden. Der geständige Täter sass 2019 in Untersuchungshaft wegen versuchter Brandstiftung. Die Waadtländer Ermittler stellten bei ihm einen dschihadistischen Hintergrund fest. Im Juli 2020 wurde der Mann dank eines psychiatrischen Gutachtens unter Auflagen aus der Haft entlassen. Wenig später war er Täter eines Gewaltverbrechens.

Solche Fälle will die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) künftig verhindern. Sie hat deshalb einer parlamentarischen Initiative von Mauro Tuena (SVP/ZH) Folge gegeben, die eine gesicherte Unterbringung von staatsgefährdenden Personen fordert. Der Entscheid fiel mit 15 zu 10 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Instrumente der Behörden stärken

Selbst die vom Stimmvolk im Juni beschlossenen polizeilich-präventiven Massnahmen hätten den Mann nicht von der Tat abhalten können, zeigt sich eine Kommissionsmehrheit überzeugt. Deshalb sei es angezeigt, das juristische Instrumentarium der Behörden zu verstärken. Die gesicherte Unterbringung von staatsgefährdenden Personen solle genauer geprüft werden.



Die parlamentarische Initiative verlangt, dass die Unterbringungsmassnahmen vom Zwangsmassnahmengericht angeordnet werden müssen. Damit ist der Mehrheit zufolge gewährleistet, «dass diese Anordnungen verhältnismässig und menschenrechtskonform sind».

Nach Meinung der Kommissionsminderheit käme die Einführung dieser Massnahme dagegen einer schweren Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und des verfassungsmässig garantierten Rechts auf ein faires Verfahren gleich, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Als nächstes befindet die Schwesterkommission des Ständerats über die parlamentarische Initiative. Gibt sie ihr ebenfalls Folge, kann die SIK-N eine Gesetzesänderung ausarbeiten.

Kein Verbot des Islamischen Zentralrats

Keine Folge gegeben hat die Nationalratskommission weiteren parlamentarischen Initiativen, welche die Anti-Terror-Bestimmungen anpassen wollten. So scheiterten Grüne und SP in der Kommission mit ihrem Anliegen, die Gewaltanwendung in der Terrorismus-Definition explizit zu erwähnen. Sie wollen damit verhindern, dass politische Aktivist*innen ins Visier genommen werden.

In den Augen einer Kommissionsmehrheit würde die Präzisierung der Definition der «terroristischen Aktivität» dem Zweck des neuen Gesetzes zuwiderlaufen, da dieses eben gerade die Verfolgung von gewaltfreien terroristischen Aktivitäten ermöglichen solle, heisst es in der Mitteilung.

Knapp abgelehnt hat die SIK-N das Anliegen, die Organisationen «Islamischer Zentralrat Schweiz» und «Association des Savants Musulmans» zu verbieten. Dieser Entscheid fiel mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung.

Über die von der Kommission abgelehnten parlamentarischen Initiativen entscheidet als nächstes der Nationalrat.