Neue Strategie des Bundes Wann genau ist der Corona-Test jetzt gratis?

gbi/uri

15.3.2021

Es bleibt unangenehm, aber wird für Betroffene immerhin gratis: Eine Apothekerin in Schutzkleidung führt in Zürich einen Antigen-Schnelltest durch.
Es bleibt unangenehm, aber wird für Betroffene immerhin gratis: Eine Apothekerin in Schutzkleidung führt in Zürich einen Antigen-Schnelltest durch.
Bild: Keystone

Ab heute sind alle Corona-Schnelltests gratis – der Bund übernimmt die Kosten. Aber gilt das auch für PCR-Tests? Und kann mein Chef mich nun zum Test zwingen? Die wichtigsten Antworten zur neuen Teststrategie.

gbi/uri

15.3.2021

Sind jetzt alle Corona-Tests gratis?

Nein, man muss unterscheiden: Der Bund übernimmt neu die Kosten für alle Schnelltests – also auch bei Personen, die keine Symptome haben. Die aufwendigeren PCR-Tests dagegen muss man unter Umständen weiterhin selber bezahlen: Die Kosten für PCR-Tests werden übernommen, wenn man Symptome aufweist und wenn man sich aufgrund einer Meldung der Swiss-Covid-App oder von Arzt oder Behörden testen lässt.

Wann muss ich weiterhin selber bezahlen?

Wenn man einen negativen Test für eine Reise ins Ausland benötigt. Die Kosten für den dafür nötigen PCR-Test muss man weiterhin selber tragen.



Wann soll ich mich testen lassen?

Bei Symptomen: Immer testen lassen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) rät, dies auch nur bei einzelnen oder leichten Symptomen zu tun. Testen lassen soll man sich auch nur beim Verdacht auf eine Ansteckung; wenn man zum Beispiel eine Meldung der SwissCovid-App erhalten hat oder Kontakt zu einer infizierten Person hatte.

Wer nicht sicher ist, ob er sich testen lassen soll: Auf dieser Website kann man sich informieren. 

Ich bin bereits gegen das Coronavirus geimpft. Soll ich mich trotzdem testen lassen?

Wer trotz Impfung Covid-Symptome aufweist, soll einen PCR-Test machen lassen, rät der Bund. Sich testen zu lassen, sei bei Symptomen dann genauso wichtig wie für eine nicht geimpfte Person.

Ich war bereits am Cornoavirus erkrankt. Muss ich auch zum Test?

Ja. Auch hier gilt: Sicher ist sicher. Wer Symptome aufweist, sollte trotzdem zum Test, auch wenn man nach einer überstandenen Erkrankung immun gegen das Virus ist. Denn wie lange diese Schutzwirkung anhält, ist unklar.

Wo kann ich mich überhaupt testen lassen?

Die unterschiedlichen Tests werden bei Ärzten, Testzentren, Spitälern und Apotheken angeboten. Je nach Kanton können sich die Testangebote aber unterscheiden. Das BAG empfiehlt deshalb, sich auf den kantonalen Websites zu informieren.

In der Apotheke musste ich für den Test bezahlen. Wurde ich abgezockt?

Auch hier muss man unterscheiden: Beim Schnelltest dürfen keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden. Beim PCR-Test dagegen ändert sich nichts: Wenn man Symptome aufweist, muss man nicht zahlen – ohne Symptome dagegen schon.

Es war doch einmal die Rede von Selbsttests für zu Hause. Wo bekomme ich die?

Noch nirgends. Das BAG hat solche Selbsttests noch nicht für die Schweiz zugelassen. Sobald dies geschehen ist, soll aber jede Person fünf Selbsttests pro Monat gratis in der Apotheke beziehen können.

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Was ist mit regelmässigen Tests am Arbeitsplatz oder in der Schule?

Der Bundesrat übernimmt neu auch die Kosten für regelmässig durchgeführte Corona-Tests in Unternehmen, Schulen und anderen Institutionen. Empfohlen sind hierfür PCR-Tests, die im sogenannten Pool-Verfahren analysiert werden: Es wird also nicht jede Probe jeder einzelnen Testperson analysiert, sondern mehrere Proben werden zusammen analysiert.

Das Ziel ist laut Gesundheitsminister Alain Berset unter anderem, dass sich rund 40 Prozent der mobilen Bevölkerung in Unternehmen, Schulen und Universitäten künftig regelmässig testen lassen.

Was passiert, wenn ich am Arbeitsplatz positiv getestet werde?

In solch einem Fall müssen die Ergebnisse aus dem Pool-Test mit individuell durchgeführten PCR-Tests bestätigt werden. Dies sei wichtig, um festzustellen, wer effektiv infiziert sei, so das BAG. Bis Klarheit herrscht, sollte man sich aber daheim in Isolation begeben.

Das Testergebnis ist negativ – bin ich zu 100 Prozent coronafrei?

Da warnt der Bund, sich in falscher Sicherheit zu wiegen: Auch ein negatives Testresultat schliesst eine Infektion nicht vollständig aus, und es handelt sich ohnehin nur um eine Momentaufnahme. Darum gilt es weiterhin, sich an die Hygiene- und Sicherheitsmassnahmen zu halten.

Kann mein Arbeitgeber mich zu einem Test verpflichten?

Grundsätzlich sind die Tests freiwillig – das gilt auch am Arbeitsplatz oder in der Schule. Allerdings kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen doch auf einem Test bestehen, etwa um den Schutz von Mitarbeiter*innen oder Kund*innen zu gewährleisten. Kommt es in einem Unternehmen zu einem Corona-Ausbruch, kann auch der Kanton solche Massentests anordnen.



Was soll die neue Teststrategie bringen?

Für die Unternehmen, die regelmässige Tests durchführen, ändert sich damit die Quarantäne-Regelung: Wird ein*e Mitarbeiter*in positiv getestet, muss diese Person zwar in Quarantäne, nicht aber die Arbeitskolleg*innen, die mit ihr Kontakt hatten. Über diese Erleichterung entscheidet der Kanton.

Der Bund will möglichst viele Leute dazu bringen, sich testen zu lassen. Dadurch sollen lokale Infektionsherden rascher erkannt werden, was für eine schrittweise Lockerung der Corona-Massnahmen nötig sei, argumentiert der Bund.

Und wie viel kostet diese Test-Offensive?

Der Bundesrat schätzt die Kosten für die Ausweitung der Teststrategie für das Jahr 2021 auf über eine Milliarde Franken. Eine ebenso hohe Summe war bereits im Januar für die bisherigen Tests gesprochen worden. Grundlage bildet das Covid-19-Gesetz, das bis Ende Jahr befristet ist. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Das Volk stimmt am 13. Juni darüber ab.