Rentenalter 65Ständerat will Frauen mit 3,2 Milliarden entschädigen
Von Alex Rudolf
14.9.2021
Das Frauen-Rentenalter wird auf 65 Jahre erhöht: Wie viel Kompensation die betroffenen Jahrgänge erhalten sollen, war heute Thema im Ständerat.
Von Alex Rudolf
14.09.2021, 15:33
14.09.2021, 15:44
Alex Rudolf
Mehr Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahre betroffen sind, sollen dafür entschädigt werden. Dies entschied der Ständerat in seiner Sitzung von Dienstagvormittag.
Die Erhöhung des Rentenalters wurde bereits in der vergangenen Session im Rahmen der Sanierung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) beschlossen. Eine solche wurde notwendig, da mit der geburtenstarken Babyboomer-Generation viele Menschen das Rentenalter erreichen und die AHV in der heutigen Form unterfinanziert ist.
Wie bereits vom Bundesrat vorgeschlagen, will die Sozialkommission des Ständerates, dass neun Jahrgänge von Übergangsleistungen profitieren. Mit 27 zu 15 Stimmen leistete eine Mitte-links-Mehrheit des Ständerats dieser Forderung heute Mittwoch Folge.
Diese Zahlungen betragen zwischen 100 und 240 Franken. Für Frauen mit geringeren Renten (Einkommen bis 57'360 Franken) fallen die Entschädigungen mit 240 Franken höher aus als für jene mit einer höheren Rente (100 Franken für Frauen mit einem Einkommen über 71'700 Franken).
Zahlung soll lebenslang entrichtet werden
Weiter werden die Zahlungen der ersten und letzten Jahrgänge prozentual verkürzt. Lediglich die vier mittleren der total neun Jahrgänge erhalten den vollen Betrag. Dafür wird der Betrag lebenslang entrichtet.
Der Sprecher der Kommissionsmehrheit, Erich Ettlin (Die Mitte/OW), sagte, dass man mit Kosten von rund 3,2 Milliarden etwa bei den Ausgaben sei, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Dies entspricht somit rund einem Drittel der rund 10 Milliarden, die mit der Erhöhung des Rentenalters generiert werden. Der Nationalrat wollte mit rund 4 Milliarden deutlich mehr Geld ausgaben.
Der Sprecher der Minderheit, Damian Müller (FDP/LU), verwies darauf, dass es nichts zu kompensieren gebe. «In der AHV gibt es keine Schlechterstellung der Frauen. Dank Witwenrenten und höherer Lebenserwartung erhalten sie sogar mehr Geld als die Männer. Anders sieht es in der beruflichen Vorsorge aus», so Müller. Dort bestehe in der Tat Handlungsbedarf.
Altersarmut sei weiblich
Dem hielt Maya Graf (Grüne/BL) entgegen. «Es ist hinlänglich klar, dass die Altersarmut ein Geschlecht hat – sie ist weiblich», sagte sie.
Weiter sprach sich eine Mehrheit des Ständerates gegen die sogenannte Nationalbank-Milliarde aus, die das Loch in der AHV-Kasse teilweise hätte stopfen sollen. Der Nationalrat hatte in der vergangenen Session beschlossen, dass die Einnahmen aus Negativzinsen der Nationalbank der AHV zugutekommen sollen.
Die Einführung der AHV-Reform sei mit Anfang 2023 zwar sportlich, aber möglich, sagte Ettlin. Mit dem angekündigten Referendum von Gewerkschaften und Linksparteien gegen die Erhöhung des Rentenalters wird das Volk voraussichtlich im kommenden Jahr noch über die Vorlage entscheiden müssen.
Nun geht die Vorlage zurück an den Nationalrat, der sich mit den vom Ständerat geänderten Anpassungen beschäftigen wird.