Transparenz-Gesetz Nutzt die SVP ein Schlupfloch bei der Wahlkampf-Finanzierung?

aru

5.9.2023

In der Swiss Life Arena in Zürich Altstetten feierte die SVP eine ausgelassene Wahlkampf-Auftakt-Party.
In der Swiss Life Arena in Zürich Altstetten feierte die SVP eine ausgelassene Wahlkampf-Auftakt-Party.

Für die Wahlen vom 22. Oktober gelten erstmals neue Transparenzregeln.  Nun steht der Verdacht im Raum, dass die SVP diese Regeln umgeht, indem Gönner ihre Spenden über einen Verein fliessen lassen.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ende September wird bekannt, wie viel Geld die Parteien und die Politiker*innen für den laufenden Wahlkampf zur Verfügung haben.
  • Doch nun zeichnet sich ab, dass bei der SVP nicht alle Geldgeber ausgewiesen werden.
  • So müssen nur Gelder angegeben werden, die explizit für einen nationalen Wahlkampf ausgegeben werden.

Christoph Blocher spendet seiner SVP gut eine halbe Million Franken. Dies gab der SVP-Doyen vergangene Woche in der «Rundschau» bekannt. Doch nicht alle SVP-Gönner spielen mit derart offenen Karten.

Zwar bleibt den Parteien und Kandidierenden noch Zeit bis zum 7. September, um ihre Einnahmen offenzulegen. Doch ist bereits jetzt bekannt, dass die Stiftung für bürgerliche Politik ihre Grossspenden für den SVP-Wahlkampf nicht bekannt geben wird.

Stiftung nimmt keine zweckgebundenen Beiträge entgegen

Der Präsident der Stiftung Rolf Dörig kann laut «Tages-Anzeiger» auf finanzstarke Mitglieder setzen. Darunter etwa Nationalrat Thomas Matter, Alt-Nationalrat Walter Frey und Alt-Bundesrat Ueli Maurer.

Dörig verweist darauf, dass er nicht davon ausgehe, dass die Namen der Spender publik würden. Denn: «Die Stiftung für bürgerliche Politik nimmt keine zweckgebundenen Beiträge entgegen und führt keine Wahlkampagnen. Sie ist deshalb nicht verpflichtet, Spenden über 15’000 Franken offenzulegen.»

Rolf Dörig geht nicht davon aus, dass die Namen der Spender*innen öffentlich werden.
Rolf Dörig geht nicht davon aus, dass die Namen der Spender*innen öffentlich werden.

Im Merkblatt der Finanzkontrolle heisst es, dass einzig Akteure von der Offenlegungspflicht betroffen seien, die eine Kampagne für eine Wahl in die Bundesversammlung oder für eidgenössische Abstimmungen führen und dafür mehr als 50’000 Franken aufwenden.

Wie viel die Stiftung überweist, bleibt vorerst geheim

Daniel Hasler von der Finanzkontrolle sagt, es sei enstcheidend, ob der ursprüngliche Spender einen Betrag von über 15'000 Fraken explizit für den nationalen Wahlkampf 2023 einbezahlt hat. Komme aber die Spende generell einer Partei und deren Aktivitäten zugute, sei sie für die Kampagne nicht meldepflichtig.

Das sind die neuen Regeln

Neu müssen Parteien ihre Parteispenden von über 15'000 Franken einmal im Jahr offenlegen und angeben, von wem die Zuwendungen stammen. Auch für die eidgenössischen Wahl- und Abstimmungskampagnen gelten diese Regeln. Wer eine Kampagne mit einem Budget von über 50'000 Franken fährt, muss die Finanzen ebenfalls offenlegen.

Wie viel die Stiftung der SVP genau überweise, will Dörig nicht sagen. Man werde die Spende aber fristgerecht im Verzeichnis der Finanzkontrolle publizieren lassen, sagt er weiter.

Bis zum 7. September können Parteien und Kandidat*innen ihre Spenden melden und ab dem 22. September sollte die Zahlungen öffentlich einsehbar sein. Aber: «Organisationen wie Stiftungen oder Spendenvereinigungen können wir nicht einfach kontrollieren, dafür fehlt die gesetzliche Grundlage», sagt Hasler zum «Tages-Anzeiger».

Neben der formellen Kontrolle führt die Finanzkontrolle aber auch materielle Prüfungen durch. Dabei werde abgeklärt, ob die gemachten Angaben richtig sind. Die Parteien und Politiker unterstünden dabei einer Mitwirkungspflicht und können sich somit ihrer Verantwortung nicht entziehen.

«Es war ein sehr überlegter Auftritt»

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