Affäre Lauber Funktion und Aufgaben der Bundesanwaltschaft sollen überprüft werden

sda/toko

26.7.2020

Nach dem Rücktrittsangebot Bundesanwalt Michael Lauber sollen Funktion und Aufgaben der Bundesanwaltschaft überprüft werden. 
Nach dem Rücktrittsangebot Bundesanwalt Michael Lauber sollen Funktion und Aufgaben der Bundesanwaltschaft überprüft werden. 
KEYSTONE/ANTHONY ANEX (Archivbild)

Das Rücktrittsangebot von Bundesanwalt Michael Lauber sorgte für ausführliche Kommentare und wurde von vielen Politikerinnen und Politikern begrüsst. Funktion und Aufgaben der Bundesanwaltschaft überprüft werden.

Als Folge der Affäre Lauber sollen Funktion und Aufgaben der Bundesanwaltschaft überprüft werden. Es geht um die Frage, ob die gesamte Institution von Grund auf reformiert werden sollte.

Das Rücktrittsangebot von Bundesanwalt Michael Lauber vom Freitag sorgte für ausführliche Kommentare und wurde von vielen Politikerinnen und Politikern begrüsst. Ihnen stellt sich die Frage der Rolle des künftigen Bundesanwalts oder der Bundesanwältin und dessen oder deren Zuständigkeiten.

Die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments geben laut Bericht in der «NZZ am Sonntag» und im «SonntagsBlick» zur künftigen Organisation der Bundesanwaltschaft in diesen Tagen umfangreiche Expertisen in Auftrag. Im Juni sei die GPK bereits bei ihrer Inspektion zum Schluss gekommen, dass Handlungsbedarf bestehe.

Dieser Meinung ist Ständeratspräsident Hans Stöckli (SP/BE), der Leiter der zuständigen GPK-Subkommission. Er bezeichnet die heutige Organisation als zu wenig krisenfest.en



Zwei externe Gutachter wurden beauftragt. Die Experten sollen die Optionen «Status-quo plus» und «Back to the roots» prüfen und eigene Vorschläge machen, wie Stöckli auf Anfrage gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA die Meldung bestätigte.

Eine radikale Variante sieht eine Rückkehr zum System von vor 2011 vor. Dabei würde die Bundesanwaltschaft wieder dem Bundesrat unterstellt und in die Verwaltung eingegliedert.

Unter «Status quo plus» bliebe die Bundesanwaltschaft eigenständig und würde weiterhin von einer unabhängigen Aufsichtsbehörde kontrolliert. Allerdings müssten die Kompetenzen der Aufsicht geklärt und gestärkt werden. Es stellt sich auch die Frage, ob die Bundesanwaltschaft vielleicht besser im Kollegium geleitet würde.

Bis Anfang 2021 sollen die Gutachter ihre Analyse liefern. Auf dieser Basis wollen dann die Geschäftsprüfungskommissionen Vorschläge zuhanden des Parlaments machen.

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