«Alles richtig gemacht» Pilatus geht wegen «Exportverbots» nach Saudi-Arabien vor Gericht

dor/sda/phi

5.7.2019 - 07:06

Simulationstraining bei Pilatus für die Pilatus Porter PC21.
Simulationstraining bei Pilatus für die Pilatus Porter PC21.
Bild: Keystone

Bern will nicht, dass Pilatus Material und Dienstleistungen nach Saudi-Arabien verkauft. Dagegen zieht der Flugzeughersteller aus Stans nun vor das Bundesverwaltungsgericht.

Der Schweizer Flugzeugbauer Pilatus will den Entscheid des Bundes nicht akzeptieren, keine Dienstleistungen mehr in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten anbieten zu können. Das Unternehmen zieht den Entscheid des EDA vor das Bundesverwaltungsgericht.

Nach fast zwei Wochen Funkstille hat die Pilatus Flugzeugwerke AG am Freitagmorgen auf das Verbot des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) reagiert. Erwartungsgemäss ist die Kritik am Bund harsch.

Die Verfügung sei «mit grosser Besorgnis und Unverständnis» aufgenommen worden, heisst es in einer Mitteilung. «Ebenso unangemessen ist die gewährte Frist von lediglich 90 Tagen, bis Pilatus den logistischen Support vor Ort einstellen muss.»

PC-24, der erste Jet von Pilatus:

Das Kundendienstgeschäft sei für Pilatus ein wichtiges Standbein. Das vom Bund verfügte Verbot benachteilige Pilatus gegenüber anderen Flugzeugherstellern enorm. «Angesichts der engen Verknüpfung von Verkauf und logistischem Support kommt es faktisch einem zukünftigen Exportverbot gleich.»

Das Unternehmen fühlt sich deshalb gezwungen, den Entscheid des EDA an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen, «um die gesetzliche Grundlage zu klären und Rechtssicherheit für Pilatus, seine Mitarbeitenden sowie weitere Unternehmen der Schweiz zu schaffen». Verwaltungsratspräsident Oscar J. Schwenk lässt sich mit den Worten zitieren: «Wir haben alles richtig gemacht.» Gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA spricht er von einer «bösen Verfügung».

Rückendeckung von Zentralschweizer IHK

Der Vorstand der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ) schreibt in einem Brief an den Bundesrat, er habe «mit grösstem Unverständnis und Befremden zur Kenntnis nehmen müssen, dass die zuständige Direktion des EDA für einzelne Tätigkeiten der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien und den Emiraten ein Verbot ausgesprochen hat».

IHZ-Präsident Andreas Ruch und Vizepräsident Peter Schildknecht unterstreichen laut einem Bericht im «Tages-Anzeiger» in dem Brief die Bedeutung des Stanser Flugzeugherstellers. In dem Schreiben wird weiter angeführt, dass Pilatus keine bewaffneten Flugzeuge herstelle, keine Pilotenausbildung im Ausland anbiete und mit ihren Simulatoren keine Luft-Boden-Einsätze ermögliche.

«Aus Sicht unseres Verbandes hat der oben erwähnte Entscheid weitreichendste negative Folgen für die Pilatus Flugzeugwerke AG im Speziellen und für die ganze Wirtschaftsregion im Allgemeinen», zitiert der Bericht weiter aus dem Brief. Denn es gehe um mehr als Supportleistungen einer Schweizer Firma.

«Aus unserer Sicht geht es um Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit, Glaubwürdigkeit und Berechenbarkeit unseres Landes.» Verträge seien einzuhalten, zudem seien Vertrauensbasis, hohe Zuverlässigkeit und eine genaue Vertragserfüllung «die schlagenden komparativen Vorteile der Unternehmungen unserer Region in einem hart umkämpften globalen Wettbewerb».

Einsatz im Jemen?

Der Brief schliesst dem Bericht zufolge mit der Forderung an den Bundesrat, Stellung zu der Sache zu nehmen, damit nachvollzogen werden könne, «wie es zu diesem in unserer Meinung verhängnisvollen Entscheid kommen konnte». Letztlich verlangt die Industrie- und Handelskammer aber Grundsätzlicheres vom Bundesrat, nämlich «den Entscheid im Gesamtgremium von Grund auf neu zu diskutieren».

Bei dem Fall geht es um mehrere Dienstleistungen von Pilatus, wie das EDA vergangene Woche mitteilte. Die Politische Direktion im EDA hat entschieden, dass der technische Support, das Ersatzteilmanagement sowie die Problembehebung am Flugzeug des Typs PC-21, welche Pilatus für diese der Jemen-Allianz angehörenden Staaten wahrnimmt, eine logistische Unterstützung von Streitkräften darstellen.

Saudi-Arabien ist in den Bürgerkrieg in Jemen involviert. Zudem kam das EDA zum Schluss, dass diese Dienstleistungen nicht mit den aussen­politischen Zielen des Bundes vereinbar sind. Pilatus hat seither 90 Tage Zeit, um sich aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückzuziehen.

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