Für die "Plattform für ein zukunftsfähiges Waffenrecht" hat der Bundesrat die EU-Richtlinie nur "ungenügend umgesetzt". Sie fordert vor der Parlamentsdebatte, dass der Zugang zu Waffen weiter eingeschränkt und Ausnahmebewilligungen nur im Ausnahmefall gewährt werden.
Die Plattform, der neben der SP unter anderem auch der Polizeibeamtenverband (VSPB), die Dachorganisation psychiatrisch-pyschotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte (FMPP) und die Evangelischen Frauen Schweiz (EFS) angehören, unterstütze zwar "prinzipiell" die bundesrätliche Vorlage, sagte der jurassische SP-Nationalrat Pierre-Alain Fridez am Donnerstag vor den Medien.
Es handle sich um eine "pragmatische" Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie. So sei es richtig, die Verfügbarkeit der halbautomatischen Waffen einzuschränken. Doch die Frage der Ausnahmebewilligungen sei in dem Gesetzesvorschlag noch zu wenig klar geregelt. Nur wer Gewähr für einen sorgsamen Umgang mit verbotenen Waffen biete, solle eine Ausnahmebewilligung beantragen können.
Die Plattform will ab nächster Woche in den Kommissionen weitere Änderungsvorschläge einbringen: Auf die subventionierte Abgabe halbautomatischer Waffen, wie es nach Ende der Dienstpflicht der Fall ist, solle verzichtet werden. Der Staat soll stattdessen für die Armeewaffe "marktübliche Preise" verlangen können.
"Klare Forschungsergebnisse"
Während des Armeedienstes sollen die Waffen zu Hause von der Munition getrennt und abgeschlossen aufbewahrt werden müssen. Denn gemäss Dorothea Forster von der EFS werden Mordtaten in über 50 Prozent der Fälle im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt begangen. Studien zeigten, dass es zu weniger Familienmorden komme, wenn weniger Schusswaffen verfügbar seien.
Unterstützung erhielt sie von dem Ärzte-Vertreter Thomas Reisch: Ihre Forschungsergebnisse seien eindeutig: Mit der Armeereform 21 und der damit verbundenen geringeren Verfügbarkeit von Armeewaffen, seien zahlreiche Suizide verhindert worden. Denn wer keinen Zugang zu Schusswaffen habe, verzichte in 78 Prozent der Fälle auf einen Suizid. Nur 22 Prozent hätten zu einem anderen Mittel gegriffen.
Verboten werden soll auch der Verleih der Waffen an Minderjährige, sagte Fridez. Stattdessen verlangt die Plattform ein Mindestalter dafür. Die Sportschützen sollen regelmässig kontrolliert und nicht nur alle fünf bis zehn Jahre beweisen müssen, dass die diesen Sport auch aktiv ausüben.
Für den Polizeivertreter und VSPB-Vertreter Max Hofmann schliesslich ist Information das A und O: Für die Einsatzkräfte sei die lückenlose Registrierung - auch die Nachregistrierung - von Waffen das wichtigste Instrument im neuen Gesetz. Und er verlangt neben dem kantonalen Waffenregister auch Zugriff auf ausländische Datenbanken.
Sturmgewehr im Visier
Der Bundesrat hatte die Botschaft zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie Anfang März ans Parlament überwiesen. Im Zentrum der verschärften Vorschriften stehen halbautomatische Gewehre und Pistolen mit Magazinen mit grossem Fassungsvermögen. Dazu gehört das Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee, das Sportschützen üblicherweise benützen.
Als verbotene Waffen sollen neu halbautomatische Gewehre mit einem Magazin von mehr als zehn Schuss oder Pistolen mit über 20 Schuss gelten. Von diesen Waffen geht laut Bundesrat eine Gefahr aus, weil mit ihnen ohne Nachladen mehrere Male geschossen werden kann. Ziel der neuen Gesetzgebung ist, den Zugang zu diesen Waffen zu beschränken und den Informationsaustausch im Schengen-Raum zu verbessern.
Die EU-Waffenrichtlinie stand von Beginn weg in der Kritik: Der Schweizerische Schiesssportverband, der Schweizerische Unteroffiziersverband und Pro Tell drohten bereits mit dem Referendum. Von den grossen Parteien stellte sich die SVP gegen die Vorlage.
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