Schweiz – EU Präventive Einreisekontrollen für «Schengen»

SDA

6.3.2020 - 13:38

Passkontrolle am Flughafen Zürich: Künftig soll die Einreise in Schengen-Staaten wie die Schweiz nur mit einer online beantragten Genehmigung möglich sein. (Themenbild)
Passkontrolle am Flughafen Zürich: Künftig soll die Einreise in Schengen-Staaten wie die Schweiz nur mit einer online beantragten Genehmigung möglich sein. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Parlament kann über neue EU-Regeln zum Grenzschutz und zur inneren Sicherheit entscheiden. Es geht um erweiterte Möglichkeiten für die Fahndung und präventive Kontrollen bei der Einreise in den Schengen-Raum, zu dem die Schweiz gehört.

Der Bundesrat hat am Freitag zwei Botschaften zum Ausbau des Schengen-Informationssystems (SIS) sowie zur Schaffung des Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (Etias) dem Parlament zugestellt. Er verspricht sich davon zusätzliche Sicherheit in den Schengen-Mitgliedstaaten, darunter der Schweiz.

Das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (Etias) ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechts, das die Schweiz übernehmen muss. Es soll ermöglichen, Risiken zu ermitteln, die mit der Einreise von nicht visumspflichtigen Drittstaaten-Angehörigen in den Schengenraum und damit in die Schweiz verbunden sind.

Etias enthält zudem eine Überwachungsliste. Diese enthält Daten von Personen, die einer terroristischen oder anderen schweren Straftat verdächtigt werden oder bei welchen entsprechende Anhaltspunkte bestehen. Das Etias-System wurde von der EU im Herbst 2018 beschlossen.

Einreisegenehmigung nötig

Wer einreisen will, muss via Webseite oder App eine Genehmigung beantragen. Eingegeben werden müssen neben Daten zur Person die berufliche Tätigkeit, und es müssen persönliche Fragen beantwortet werden, etwa zu Einträgen ins Strafregister oder Aufenthalte in Kriegsgebieten. Auch Minderjährige brauchen ein Gesuch.

Das Stellen eines Gesuchs kostet 7 Euro Gebühr, wie den Erläuterungen des Bundesrates zu entnehmen ist. Die nationale Etias-Stelle entscheidet anhand der Eingaben, ob die Einreise bewilligt wird. Wird diese verweigert, kann der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin den Entscheid anfechten.

Das System speichert auch die IP-Adresse, von der aus das Gesuch eingereicht wurde. Die Prüfung des Gesuchs erfolgt automatisiert, indem die Angaben mit anderen Datenbanken abgeglichen werden. Ziel ist, Personen zu ermitteln, die eine Gefährdung für die Sicherheit und die öffentliche Gesundheit im Schengen-Raum oder ein Migrationsrisiko darstellen, wie es im Bericht zur Vorlage heisst.

Ohne diese Genehmigung können Drittstaatenangehörige nicht mehr in die Schweiz einreisen. Damit die Schweiz Etias einführen kann, muss das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) angepasst werden, da mit Etias und der Reisegenehmigung die Einreisebedingungen für Angehörige von Drittstaaten ändern.

Hat jemand die Genehmigung erhalten, bedeutet das laut Botschaft nicht, dass die Einreise automatisch möglich ist. Seien die übrigen Voraussetzungen bei der Grenzkontrolle nicht erfüllt, kann die Einreise trotz Genehmigung verweigert werden.

Bürgerinnen und Bürger eines Schengen-Staates und der EU fallen nicht unter die Verordnung, die Etias regelt. Ausnahmen gelten unter anderem auch für anerkannte Flüchtlinge, Staatenlose sowie Menschen, die ein Aufenthaltsrecht in einem Schengen-Staat haben.

Ausschreibung von Schutzbedürftigen

Die zweite Botschaft des Bundesrates betrifft den Ausbau des Schengen-Informationssystems. Einerseits wird die Fahndung verbessert. Unter anderem werden die Schengen-Staaten neu verpflichtet, Personen auszuschreiben, die im Verdacht stehen, terroristische Straftaten zu begehen.

Neu können «besonders schutzbedürftige» Personen vorbeugend ausgeschrieben und so an einer Reise ins Ausland gehindert werden können, wie der Bundesrat schreibt.

Gemeint sind etwa mögliche Opfer von Zwangsheiraten, weiblicher Genitalverstümmelung oder Menschenhandel. Kinder, die von Vater oder Mutter entführt werden könnten, können neu europaweit ausgeschrieben werden, wenn das Risiko besteht, dass sie unerlaubt in ein Land ausserhalb des Schengenraums gebracht werden könnten.

Präventiv ausgeschrieben werden können Kinder oder Jugendliche auch, wenn die Gefahr besteht, dass sie in bewaffnete Gruppen eingezogen werden oder dazu gezwungen werden könnten, an «Feindseligkeiten» aktiv teilzunehmen, wie der Bundesrat in seinen Erläuterungen ausführt.

Auch die Zusammenarbeit im Bereich Rückkehr soll verbessert werden. Im ausgebauten SIS werden alle Rückkehrentscheide von Drittstaatenangehörigen ausgeschrieben und damit für die Mitgliedstaaten einsehbar. Das soll die Wegweisung von Menschen erleichtern, die sich irregulär in einem Schengen-Staat aufhalten.

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