RahmenabkommenJetzt sind die Kantone gefragt – und sollen schnell machen
SDA
27.4.2021
Der Bundesrat hat am Montagabend erklärt, wie er mit der EU zum Rahmenabkommen weiterverhandeln will. Nun hat er die Kantone konsultiert – und drängt auf eine «zeitnahe Stellungnahme».
27.04.2021, 17:24
27.04.2021, 17:28
SDA
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) benötigt für die politische Bewertung der Gespräche zum EU-Rahmenabkommen in Brüssel noch etwas Zeit. «Der Bundesrat hat ausserordentlich offen und klar informiert. Wir werden Rücksprache mit den Kantonsregierungen halten, um eine politische Bewertung vorzunehmen», erklärt Roland Mayer, Generalsekretär der KdK, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die Konsultation werde eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, so Mayer weiter. «Wir haben noch keinen zeitlichen Rahmen definiert. Der Bundesrat brachte jedoch den Wunsch zum Ausdruck, dass die Stellungnahme zeitnah erfolgt.»
Festgelegt wurde die Form der Konsultation: «Für uns ist wichtig, dass die Kantonsregierungen angemessen einbezogen werden. Dies bedingt, dass die Konsultation schriftlich durchgeführt wird.»
«Die Kantonsregierungen brauchen eine gewisse Zeit, um mit ihren Kolleginnen und Kollegen das Ergebnis zu diskutieren», sagte auch Bundespräsident Guy Parmelin vor dem Bernerhof. «Sie brauchen Zeit und auch noch mehr Informationen. Diese Konsultation muss nun vorbereitet werden.» Am frühen Dienstagnachmittag hatte Parmelin die KdK über sein Gespräch mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom vergangenen Freitag informiert.
Deutliche Stellungnahme
Anders als die Kantone bezog die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) am Montag bereits Stellung zum Rahmenabkommen. Sie sprach sich dafür aus, dass der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU zügig fortsetzt und das Ergebnis dem Parlament vorlegt. Ausserdem stimmte sie mit 17 zu 6 Stimmen einer Motion zum Rahmenabkommen zu. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.
Die Motion verlangt, dass der Bundesrat dem Parlament zusammen mit dem Rahmenabkommen ein Gesetz vorlegt. Das Gesetz soll den demokratischen Prozess der dynamischen Übernahme von EU-Recht beinhalten sowie das Mitspracherecht von Parlament, Volk und Kantonen gewährleisten.
Der Ständerat hatte der Motion bereits im Dezember zugestimmt. Wann der Vorstoss in das Parlament kommt, ist noch offen.
Zurückhaltender als die APK-N äusserte sich die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S). Sie verzichtete darauf, ihre Position zu veröffentlichen, um dem Bundesrat den Rücken zu stärken. Kommissionspräsident Damian Müller (FDP) sagte, dass ein Abbruch der Verhandlungen nach wie vor eine Option sei. Die EU müsse sich aber bewegen.
Personenfreizügigkeit als «Knackpunkt»
Der «Knackpunkt» der Differenzen mit der EU sei die Personenfreizügigkeit, sagte Aussenminister Ignazio Cassis am Montagabend. Für die Schweiz sei die Personenfreizügigkeit vor allem eine Freiheit der Arbeitnehmenden und ihrer Familien, für die EU sei es die Freiheit aller EU-Bürgerinnen und Bürger.
Die zweite «fundamentale Differenz» sei die unterschiedliche Auslegung der arbeitsrechtlichen Massnahmen. Für die Schweiz gehe es bei den flankierenden Massnahmen um die Gewährleistung des Lohnschutzes für Schweizer Arbeitnehmende, für die EU stehe hingegen der Schutz gegen Wettbewerbsverzerrung im Arbeitsmarkt im Vordergrund.
Der Bundesrat machte auch klar, dass er allenfalls bereit ist, das Abkommen nicht zu unterzeichnen: «Ohne zufriedenstellende Lösungen in diesen Bereichen wäre das Abkommen nach Ansicht des Bundesrats nicht mehrheitsfähig», hiess es.