Schweiz – EURahmenabkommen soll in einem Jahr stehen
SDA
26.3.2019 - 17:05
Der Bundesrat soll darauf hinarbeiten, dass das Rahmenabkommen mit der EU mehrheitsfähig wird. Das fordert die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK). Für die offenen Fragen soll der Bundesrat kreative Lösungen suchen.
In der Tendenz ist die Stellungnahme positiv, welche die APK mit 16 zu 9 Stimmen verabschiedet hat. Sie beinhaltet aber keine Aufforderung, das Abkommen jetzt zu unterzeichnen. Der Bundesrat soll «weiter arbeiten», wie Kommissionspräsidentin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte.
Nachverhandlungen hat die EU bisher ausgeschlossen. Die Kommission sieht dennoch Spielraum, mindestens für Erklärungen und Präzisierungen. Sie fordert den Bundesrat daher auf, den Abschluss des Abkommens innert Jahresfrist anzustreben.
Das Verhandlungsergebnis ist zwar aus Sicht der Kommission «in weiten Teilen» im Interesse der Schweiz und steht «grösstenteils» im Einklang mit dem Verhandlungsmandat. Damit es in einer Volksabstimmung eine Chance hat, müssen aber mehrere Aspekte «weiter bearbeitet» werden.
Lohnschutz nicht aufweichen
Als ersten Punkt nennt die APK den Lohnschutz. Dieser dürfe nicht aufgeweicht werden, sagte Schneider-Schneiter. Nach Einschätzung der Kommission seien hier aber Lösungen möglich. «Es braucht kreative Ansätze», stellte die Kommissionspräsidentin fest. Zu den flankierenden Massnahmen liege ein EU-Vorschlag vor.
Diese Ausgangslage erfordere im Hinblick auf eine Unterzeichnung des Abkommens eine Klärung mit der EU und den Sozialpartnern. Das Schweizerische Kontrollregime gegen Lohndumping müsse dabei in Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien als eigenständiges Lohnschutzmodell mindestens gleichwertig bestehen bleiben.
Präzisierung zur Unionsbürgerrichtlinie
Der zweite Punkt ist die Unionsbürgerrichtlinie. Die Kommission wertet dabei positiv, dass diese im Abkommen nicht erwähnt ist. Das entspreche dem Verhandlungsmandat, welchem die APK zugestimmt hatte. Der Bundesrat soll vor einer Unterzeichnung des Abkommens aber klären, dass eine Übernahme der Richtlinie sich auf die Personenfreizügigkeit beschränken würde. Dies entspricht nicht der Sichtweise der EU.
Als dritten Punkt schliesslich braucht es in den Augen der Kommission ein Umsetzungsgesetz zur dynamischen Rechtsentwicklung, damit die parlamentarischen Rechte, die Rechte der Kantone und jene der Stimmberechtigten geklärt werden können.
Klärungen durch den Bundesrat
Daneben erwartet die APK «vertiefende Klärungen» durch den Bundesrat zu weiteren Punkten, namentlich zur Streitbeilegung, zu den staatlichen Beihilfen, zur Koordination der Sozialversicherungen und zur Guillotine-Klausel.
Der Kommission lag auch ein Antrag vor, den Bundesrat zu beauftragen, das Abkommen nicht zu unterzeichnen. Diesen hat sie mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Mit 23 zu 2 Stimmen verwarf sie den Antrag, keine Stellungnahme abzugeben.
Die APK wolle dem Bundesrat mit ihrer Stellungnahme den Rücken stärken für weitere Verhandlungen, betonte Schneider-Schneiter. Ihr sei wichtig, dass die bilateralen Verträge aufrecht erhalten werden könnten und nicht erodierten. Für ein «Ja» oder «Nein» sei es indes zu früh. Der Bundesrat solle das Abkommen erst mehrheitsfähig machen.
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